Kriminalprävention im Städtebau: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff „Städtebau“ [http://de.wikipedia.org/wiki/Städtebau] bezeichnet die bauliche Entwicklung von Städten und schließt im Zusammenhang mit behördlichen Aufgaben die Nutzung von Grund und Boden sowie die örtliche Planung ein. Instrumente der städtebaulichen Planung sind der Bauleitplan, zu dem der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne (§§ 5 – 10 BauGB) sowie Regelungen von Beteiligungen, die Zusammenarbeit mit Privaten (§§ 11 – 13 BauGB) und insbesondere die Beachtung von Grundsätzen (§§ 1 – 4 c BauGB) gehören. Zu den Grundsätzen zählen 24 Belange (§ 1 BauGB), die einem Abwägungsgebot unterliegen und berücksichtigt werden müssen (§ 7 BauGB). Innerhalb welcher Entscheidungen die Gewichtung von Belangen vorgenommen wird, obliegt einer politischen Gewichtung.
Der Begriff „Städtebau“ [http://de.wikipedia.org/wiki/Städtebau] bezeichnet die bauliche Entwicklung von Städten und schließt im Zusammenhang mit behördlichen Aufgaben die Nutzung von Grund und Boden sowie die örtliche Planung ein. Instrumente der städtebaulichen Planung sind der Bauleitplan, zu dem der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne (§§ 5 – 10 BauGB) sowie Regelungen von Beteiligungen, die Zusammenarbeit mit Privaten (§§ 11 – 13 BauGB) und insbesondere die Beachtung von Grundsätzen (§§ 1 – 4 c BauGB) gehören. Zu den Grundsätzen zählen 24 Belange (§ 1 BauGB), die einem Abwägungsgebot unterliegen und berücksichtigt werden müssen (§ 7 BauGB). Innerhalb welcher Entscheidungen die Gewichtung von Belangen vorgenommen wird, obliegt einer politischen Gewichtung.


"''Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere (gem. § 1 Abs. 6 BauGB). zu berücksichtigen:
"''Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere (gem. § 1 Abs. 6 BauGB, Nr. 1 -3) zu berücksichtigen:
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1. die allgemeinen Anforderungen an '''gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse''' und die '''Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung''',
1. die allgemeinen Anforderungen an '''gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse''' und die '''Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung''',
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3. die''' sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung''', insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung.'"''
3. die''' sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung''', insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung.'"''


===Verbindung von Städtebau und Kriminalprävention am Beispiel interdisziplinärer Kooperationen in Niedersachen===
===Verbindung von Städtebau und Kriminalprävention am Beispiel interdisziplinärer Kooperationen in Niedersachen===
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