Kriminalprävention im Städtebau: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Kommunale Handlungsebenen städtebaulicher Kriminalprävention.jpg|thumb|right|Handlungsebenen einer Sicherheitspartnerschaft]] Unter Berücksichtigung der auf Landesebene etablierten "'''Sicherheitspartnerschaft im Städtebau in Niedersachsen'''" [http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14126285_L20.pdf] sieht das '''''erweiterte `Lingener Verfahren'''`''  "''Sicherheitspartnerschaften''" zwischen Städten und Gemeinden mit der Polizei' Aktivitäten städtebauliche Kriminalprävention auf vier kommunalen Handlungsebenen vor:
[[Bild:Kommunale Handlungsebenen städtebaulicher Kriminalprävention.jpg|thumb|right|Handlungsebenen einer Sicherheitspartnerschaft]] Unter Berücksichtigung der auf Landesebene etablierten "'''Sicherheitspartnerschaft im Städtebau in Niedersachsen'''" [http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14126285_L20.pdf] sieht das '''''erweiterte `Lingener Verfahren'''`''  "''Sicherheitspartnerschaften''" zwischen Städten und Gemeinden mit der Polizei' Aktivitäten städtebauliche Kriminalprävention auf vier kommunalen Handlungsebenen vor:


'''1. Ebene''': Stadt bzw. Gemeinde - Bildung einer ''''''Sicherheitspartnerschaft''''''
'''1. Ebene''': Stadt bzw. Gemeinde


'''2. Ebene''': Ortsteil, Quartier, Bezugsraum - '''kriminalpräventives Lagebild''' als Indikator für mögliche Bedarfe bzw. Problemlagen
'''2. Ebene''': Ortsteil, Quartier, Bezugsraum  


'''3. Ebene''': Baugebiet bzw. Wohnumfeld - '''Einbindung''' von bzw. Steuerung an weitere Institutionen und Akteure
'''3. Ebene''': Baugebiet bzw. Wohnumfeld  


'''4. Ebene''': Gebäude/Haus, Wohnung - '''Einbruchsprävention'''
'''4. Ebene''': Gebäude/Haus, Wohnung




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Durch die '''Sicherheitspartnerschaft''' werden gemeinsame Ziele, Handlungsbereiche und Aktivitäten formuliert, die Grundlage des interdisziplinären, kommunalen Handelns innerhalb der jeweiligen Disziplinen der Polizei und Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung sind und die Einbindung von bzw. Steuerung an weitere Institutionen und Akteure bilden.  
Durch die '''Sicherheitspartnerschaft''' werden gemeinsame Ziele, Handlungsbereiche und Aktivitäten formuliert, die Grundlage des interdisziplinären, kommunalen Handelns innerhalb der jeweiligen Disziplinen der Polizei und Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung sind und die Einbindung von bzw. Steuerung an weitere Institutionen und Akteure bilden.  


Gegenstand der Sicherheitspartnerschaft ("Erweitertes Lingener Verfahrenen") ist insbesondere ein 5stufiger dialogischer Prozess (informell und formell) in einem Modell "Dialog -  Sicherheitsverträglichkeitsprüfung - Scoping" von einer frühen kommunalen Planung  in den einzelnen Phasen bis zu bestehenden Wohn- und Lebensräumen (Ebene Bestand). Hierbei zielt die "Sicherheitspartnerschaft" auf eine ''Stadtplanung im weiteren Sinn'', in der nicht ausschließlich räumlich-gestalterische sondern auch sozialräumliche Aspekte Berücksichtigung  finden.  
Gegenstand der Sicherheitspartnerschaft ("Erweitertes Lingener Verfahrenen") ist insbesondere ein 5stufiger dialogischer Prozess (informell und formell) in einem Modell "Dialogsystem -  Sicherheitsverträglichkeitsprüfung - Scoping" von einer frühen kommunalen Planung  in den einzelnen Phasen bis zu bestehenden Wohn- und Lebensräumen (Ebene Bestand). Hierbei zielt die "Sicherheitspartnerschaft" auf eine ''Stadtplanung im weiteren Sinn'', in der nicht ausschließlich räumlich-gestalterische sondern auch sozialräumliche Aspekte Berücksichtigung  finden.  




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