Kriminalprävention im Städtebau: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 123: Zeile 123:
'''1. Ebene: Stadt bzw. Gemeinde'''
'''1. Ebene: Stadt bzw. Gemeinde'''


Städtebauliche Planung ist in erster Linie eine Sache der Gemeinden. Nach dem Grundgesetz ist sie eine kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit. Das Baugesetzbuch setzt den bundesrechtlichen Rahmen für die städtebauliche Planung und bestimmt insbesondere die Berücksichtigung der in § 1 Abs. 6 Satz 1 - 3 BauGB explizit formulierten Anforderungen, die in engem Bezug zur städtebaulichen Kriminalprävention stehen. Die Integration sozialer und kommunaler Ansätze der Kriminalprävention in städtebauliche bzw. CPTED-Konzepte wird als eine der wichtigsten Entwicklungen der städtebaulichen Kriminalprävention betrachtet.  
Die Bildung von interdisziplinären Kooperationen (z. B. "Sicherheitspartnerschaften") auf kommunalen Ebenen zwischen Polizei und Städten bzw. Gemeinden wird als Erfolgsfaktor zur Umsetzung der „Kriminalprävention durch Stadtplanung und Design“ betrachtet. Sie bieten darüber hinaus die Möglichkeit der Benennung gemeinsamer Ziele, Handlungsfelder und Vereinbarungen von Verfahrensabläufen sowie Methodiken. Dadurch können standardisiert kriminalpräventive Aspekte in unterschiedlichen Planungsphasen in einem formellen bzw. informellen Dialog Berücksichtigung finden.


Die '''Erfolgsfaktoren''' für die Umsetzung der historisch gewachsene „Kriminalprävention durch Stadtplanung und Design“ kennzeichnen folgende vier kombinierte Faktoren:
Die '''Erfolgsfaktoren''' für die Umsetzung der historisch gewachsene „Kriminalprävention durch Stadtplanung und Design“ kennzeichnen folgende vier kombinierte Faktoren:
Zeile 153: Zeile 153:
'''4. Ebene: Gebäude, Haus, Wohnung'''  
'''4. Ebene: Gebäude, Haus, Wohnung'''  


Diese Mikroebene hat Bedeutung im Sinn einer reduzierten Betrachtung städtebaulicher Kriminalprävention zur Vermeidung von Einbrüchen, aber auch im Hinblick auf das nahe Umfeld. Innerhalb der Gestaltung des Grundstückes, Regelung von Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge, Beleuchtungs- und Sichtperspektiven, Ausrichtung von Fenster oder häufig genutzten Räumen, Überschaubarkeit und "Verteidigungsfähigkeit" des Wohnumfeldes (vgl. defensible space) haben Gestaltungs-, Nutzungs- und Verhaltensakpekte eine Bedeutung für die städtebauliche Kriminalprävention. Letztlich bieten die mechanischen Sicherungsmöglichkeiten für Gebäudeöffnungen (Fenster, Türen, pp.) Möglichkeiten einer situativen Einbruchsprävention.
Auf dieser (Mikro-)Ebene kommt die Einbruchsprävention zur Anwendung. Relevante Faktoren sind Verhaltensprävention, eine Gestaltung des Gebäudes bzw- Grundstückes unter Wahrung von Sichtbeziehungen auf das Wohnumfeld, gesicherte Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge, Beleuchtungsaspekte, Überschaubarkeit und "Verteidigungsfähigkeit" des Wohnumfeldes (vgl. defensible space) sowie technische Einbruchhemmungsmechanismen für Gebäudeöffnungen (Fenster, Türen, pp.) sowie Brandschutz (Rauchmelder). Siehe dazu Informationsangebot der Polizei: [http://einbruchschutz.polizei-beratung.de/].
 
 
 


===Instrumente städtebaulicher Kriminalprävention===
===Instrumente städtebaulicher Kriminalprävention===
636

Bearbeitungen