Kriminalprävention im Städtebau: Unterschied zwischen den Versionen

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Die aus juristischer Perspektive ausreichende Aufgabenstellung für Stadtplanung i.S.d. der städtebaulichen Kriminalprävention (vgl. H. Pfeiffer 2006: 10 ff) wird in § 1 Abs. 6 Nr. 1 -3 BauGB formuliert, wonach "''bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere zu berücksichtigen sind:''
Die aus juristischer Perspektive ausreichende Aufgabenstellung für Stadtplanung i.S.d. der städtebaulichen Kriminalprävention (vgl. H. Pfeiffer 2006: 10 ff) wird in § 1 Abs. 6 Nr. 1 -3 BauGB formuliert, wonach "''bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere zu berücksichtigen sind:''


1. die allgemeinen Anforderungen an '''gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse''' und die '''Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung''',
1. die allgemeinen Anforderungen an '''gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse''' und die '''Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung''',
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3. die''' sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung''', insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung.'"''
3. die''' sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung''', insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung.'"''


Über das Instrument des § 172 (1) BauGB können sozialstrukturell nachteilige Entwicklungen einer Gentrification [http://de.wikipedia.org/wiki/Gentrifizierung] relativ wirksam begegnet werden (vgl Häußermann et al. 2008: 242 ff).
Über das Instrument des § 172 (1) BauGB können sozialstrukturell nachteilige Entwicklungen einer Gentrification [http://de.wikipedia.org/wiki/Gentrifizierung] relativ wirksam begegnet werden (vgl Häußermann et al. 2008: 242 ff).


===Verbindung von Städtebau und Kriminalprävention am Beispiel interdisziplinärer Kooperationen in Niedersachen===
===Verbindung von Städtebau und Kriminalprävention am Beispiel interdisziplinärer Kooperationen in Niedersachen===
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[[Bild:Dialogsystem - Sicherheitsverträglichkeitsprüfung - Scoping.jpg|thumb|right|Phasen formeller sowie informeller Dialoge]] Kern der Sicherheitspartnerschaft ist insbesondere ein 5stufiges dialogisches Verfahren (informell und formell) in einem Verfahren "'''Dialogsystem -  Sicherheitsverträglichkeitsprüfung - Scoping'''" von einer frühen kommunalen Planung  in den einzelnen Phasen bis zu bestehenden Wohn- und Lebensräumen (Ebene Bestand).  
[[Bild:Dialogsystem - Sicherheitsverträglichkeitsprüfung - Scoping.jpg|thumb|right|Phasen formeller sowie informeller Dialoge]] Kern der Sicherheitspartnerschaft ist insbesondere ein 5stufiges dialogisches Verfahren (informell und formell) in einem Verfahren "'''Dialogsystem -  Sicherheitsverträglichkeitsprüfung - Scoping'''" von einer frühen kommunalen Planung  in den einzelnen Phasen bis zu bestehenden Wohn- und Lebensräumen (Ebene Bestand).  


Zur verbindlichen Berücksichtigung relevanter Faktoren städtebaulicher Kriminalprävention werden hierbei bestehende rechtliche Verfahrensabläufe innerhalb der Bauleitplanung (z.B. Behördenbeteiligung gem. §§ 3, 4 BauGB) genutzt, die um solche Abläufe erweitert wurden, welche eine Berücksichtigung in weitere relevante (Planungs-)Phasen bewerkstelligen:
Zur verbindlichen Berücksichtigung relevanter Faktoren städtebaulicher Kriminalprävention werden hierbei bestehende rechtliche Verfahrensabläufe innerhalb der Bauleitplanung (z.B. Behördenbeteiligung gem. §§ 3, 4 BauGB) genutzt, die um solche Abläufe erweitert wurden, welche eine Berücksichtigung in weitere relevante (Planungs-)Phasen bewerkstelligen:
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