Kriminalprävention im Städtebau: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit 2003 finden weitergehende Ansätze städtebaulicher Kriminalprävention in Niedersachsen ("Sicheres Wohnen ist planbar...") sowie zunehmend auch in anderen Bundesländern (Hessen: "Sicher Wohnen in Hessen") Berücksichtigung. In Niedersachsen bildeten sich Kooperationen auf Landes- und kommunaler Ebene ("Sicherheitspartnerschaften"[http://www.ms.niedersachsen.de/servlets/download?C=14126285&L=20]), in denen sich die Kooperationspartner zum Ziel setzten, in ihren Disziplinen städtebauliche Kriminalprävention zu etablieren.
Seit 2003 finden weitergehende Ansätze städtebaulicher Kriminalprävention in Niedersachsen ("Sicheres Wohnen ist planbar...") sowie zunehmend auch in anderen Bundesländern (Hessen: "Sicher Wohnen in Hessen") Berücksichtigung. In Niedersachsen bildeten sich Kooperationen auf Landes- und kommunaler Ebene ("Sicherheitspartnerschaften"[http://www.ms.niedersachsen.de/servlets/download?C=14126285&L=20]), in denen sich die Kooperationspartner zum Ziel setzten, in ihren Disziplinen städtebauliche Kriminalprävention zu etablieren.
==Der Begriff "Sicherheit" im Kontext mit Städtebau==
Isoliert betrachtet wird der Begriff Sicherheit bzw. [[menschliche Sicherheit]] mit unterschiedlichen Sinngehalten verwendet. Im Kontext mit Wohnen oder Städtebau dominierten bisher technisch-mechanische Mechanismen („sicheres Haus bzw. Wohnung oder Gebäude“). Diese reduzierte Betrachtung begründet die polizeiliche Autorität und ihre Präferenzen einer sicherungstechnischen und verhaltensorientierten Beratung einzelner Personen zur Reduktion von Einbruchdiebstählen und blendet multidimensionale Wirkungsräume und Handlungsmöglichkeiten einer interdisziplinären Kriminal[[prävention]] und die Auswirkung auf größere Zielgruppen aus.
Städtebauliche Sicherheit umfasst in diesem Zusammenhang räumlich-gestalterische sowie sozialräumliche Maßnahmen, die die materiellen, sozialen und kulturellen Ressourcen sowie Sozialisationseffekte eines Quartiers oder anderer öffentlicher Räume betreffen und letztlich die technisch-mechanische Sicherheit mit einschließt.
'''* UN Leitlinien zur Kriminalprävention (2002) zum Rahmen der Kriminalprävention:'''
'''1'''. Förderung des Wohls der Menschen und die Stärkung prosozialen Verhaltens durch soziale, ökonomische, gesundheitsbezogene und Bildungsmaßnahmen mit besonderem Schwerpunkt auf Kindern und Jugendlichen, und die Konzentration auf die Risiko- und Schutzfaktoren, die in Zusammenhang stehen mit Kriminalität und Viktimisierung (Prävention durch soziale Entwicklung oder soziale Kriminalprävention).
'''2.''' Veränderung solcher Bedingungen in Wohnvierteln, die Einfluss haben auf die Begehung von Straftaten, auf Viktimisierung und auf aus der Kriminalität resultierende Unsicherheit mit Hilfe von Initiativen, Fachwissen und Bürgerengagement (kommunale Kriminalprävention).
'''3.''' Verringerung der Gelegenheiten für Straftaten, Erhöhung des Risikos, verhaftet zu werden und Minimierung der Vorteile der Kriminalität, u. a. durch Gestaltung der Umwelt, Anbieten von Hilfestellungen und Informationen für tatsächliche und potenzielle Opfer ([[situationale Kriminalprävention]]).
'''4.''' Verhinderung von Rückfälligkeit durch Hilfe bei der sozialen Reintegration von Straftätern sowie andere präventive Mechanismen (Wiedereingliederungsprogramme)




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