Kriminalpolitik und Rechtsstaat: Unterschied zwischen den Versionen

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Kriminalpolitik ist intentionale Einwirkung auf Kriminalität. Sie besteht in erster Linie aus Entscheidungen der staatlichen Legislative, aber auch der Exekutive und Judikative sowie der politischen Parteien und weiterer Akteure.
Kriminalpolitik ist intentionale Einwirkung auf Kriminalität. Sie besteht in erster Linie aus Entscheidungen der staatlichen Legislative, aber auch der Exekutive und Judikative sowie der politischen Parteien und weiterer Akteure.


Gegenstand der Kriminalpolitik sind z.B. die Schaffung und Abschaffung von materiellen und prozessualen Strafgesetzen, die Festlegung von Strafmündigkeitsgrenzen, die Gestaltung von und Prävention, von Polizei, Gerichten, Strafvollzug und Resozialisierung oder auch der Umgang mit Jugend-, Drogen-, Wirtschafts- und politischer Kriminalität etc. Kriminalpolitik kann eher reaktiv, punitiv, unschädlichmachend und exkludierend, sie kann aber auch primärpräventiv, inkludierend, ermächtigend (empowering), restaurativ oder transformativ sein.
Gegenstand der Kriminalpolitik sind z.B. die Schaffung und Abschaffung von materiellen und prozessualen Strafgesetzen, die Festlegung von Strafmündigkeitsgrenzen, die Bemühungen um Kriminalprävention und Resozialisierung, die Gestaltung der Kompetenzen und Organisation von Polizei, Gerichten und Strafvollzug oder auch die Entwicklung und Implementierung von Strategien des Umgangs mit Terrorismus, Wirtschaftskriminalität, Jugendkriminalität usw.


Die Nähe der Kriminalpolitik zum Legitimationsbemühen politischer Akteure führt dazu, dass expressive Ziele nicht selten die instrumentelle Zweckrationalität in den Hintergrund treten lassen. Ungewollte Nebenwirkungen sind nicht selten, werden aber hingenommen, solange die Maßnahmen in einer breiteren Öffentlichkeit Zustimmung erfahren.
Kriminalpolitik kann eher reaktiv, punitiv, unschädlichmachend und exkludierend, sie kann aber auch primärpräventiv, inkludierend, ermächtigend (empowering), restaurativ oder transformativ sein.
 
Natürlich kann Kriminalpolitik auch mehr oder weniger effektiv sein. Ein besonderes Problem der Kriminalpolitik hängt mit ihrer Nähe zu den Legitimationsproblemen von Herrschaft zusammen. Diese kann dazu führen, Fragen der instrumentell-technischen Wirksamkeit kriminalpolitischer Entscheidungen gegenüber symbolisch-legitimatorischen (expressiven) Funktionen in den Hintergrund treten zu lassen.  


In historischer Perspektive sind exkludierend-eliminatorische Strategien der Kriminalpolitik älteren, restaurativ-inkludierende Strategien neueren Datums. (Für das Recht nichtstaatlicher Gesellschaften gilt etwas Anderes.) Die älteste Idee der Kriminalpolitik ist die '''Säuberung der Gemeinschaft durch Liquidierung der Täter'''.   
In historischer Perspektive sind exkludierend-eliminatorische Strategien der Kriminalpolitik älteren, restaurativ-inkludierende Strategien neueren Datums. (Für das Recht nichtstaatlicher Gesellschaften gilt etwas Anderes.) Die älteste Idee der Kriminalpolitik ist die '''Säuberung der Gemeinschaft durch Liquidierung der Täter'''.   
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