Kriminalpolitik und Rechtsstaat: Unterschied zwischen den Versionen

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Kriminalpolitik ist intentionale Einwirkung auf Kriminalität. Sie besteht in erster Linie aus Entscheidungen der staatlichen Legislative, aber auch der Exekutive und Judikative sowie der politischen Parteien und weiterer Akteure. Gegenstand der Kriminalpolitik sind z.B. die Schaffung und Abschaffung von Strafgesetzen, die Festlegung von Strafmündigkeitsgrenzen, die Opferentschädigung, die Prävention von Kriminalität, die Polizei, die Gerichte, der Strafvollzug, die Resozialisierung, der Umgang mit Jugend-, Drogen-, Wirtschafts- und politischer Kriminalität etc. Kriminalpolitik ist häufig grundsätzlich punitiv, sie kann aber auch restaurativ oder transformativ sein. Die Absicht der Kriminalpolitik ist häufig exkludierend und unschädlichmachend (incapacitating), manchmal aber auch inkludierend und ermächtigend (empowering). Kriminalpolitik hat häufig unintendierte, oft auch kontraproduktive Wirkungen. Das hat häufig mit dem Zielkonflikt zwischen symbolischen und instrumentellen Funktionen der Kriminalpolitik zu tun.
Kriminalpolitik ist intentionale Einwirkung auf Kriminalität. Sie besteht in erster Linie aus Entscheidungen der staatlichen Legislative, aber auch der Exekutive und Judikative sowie der politischen Parteien und weiterer Akteure. Gegenstand der Kriminalpolitik sind z.B. die Schaffung und Abschaffung von Strafgesetzen, die Festlegung von Strafmündigkeitsgrenzen, die Opferentschädigung, die Prävention von Kriminalität, die Polizei, die Gerichte, der Strafvollzug, die Resozialisierung, der Umgang mit Jugend-, Drogen-, Wirtschafts- und politischer Kriminalität etc. Kriminalpolitik ist häufig grundsätzlich punitiv, sie kann aber auch restaurativ oder transformativ sein. Die Absicht der Kriminalpolitik ist häufig exkludierend und unschädlichmachend (incapacitating), manchmal aber auch inkludierend und ermächtigend (empowering). Kriminalpolitik hat häufig unintendierte, oft auch kontraproduktive Wirkungen. Das hat häufig mit dem Zielkonflikt zwischen symbolischen und instrumentellen Funktionen der Kriminalpolitik zu tun.


In historischer Perspektive sind exkludierend-eliminatorische Strategien der Kriminalpolitik älteren, restaurativ-inkludierende Strategien neueren Datums. (Für das Recht nichtstaatlicher Gesellschaften gilt etwas Anderes.) Die älteste Idee der Kriminalpolitik ist die '''Säuberung der Gemeinschaft durch Liquidierung der Täter''.   
In historischer Perspektive sind exkludierend-eliminatorische Strategien der Kriminalpolitik älteren, restaurativ-inkludierende Strategien neueren Datums. (Für das Recht nichtstaatlicher Gesellschaften gilt etwas Anderes.) Die älteste Idee der Kriminalpolitik ist die '''Säuberung der Gemeinschaft durch Liquidierung der Täter'''.   


Moses 5, 22: 22-24:Wenn jemand dabei ergriffen wird, dass er einer Frau beiwohnt, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und die Frau, der er beigewohnt hat; so sollst du das Böse aus Israel wegtun. Wenn eine Jungfrau verlobt ist und ein Mann trifft sie innerhalb der Stadt und wohnt ihr bei, so sollt ihr sie alle beide zum Stadttor hinausführen und sollt sie beide steinigen, dass sie sterben, die Jungfrau, weil sie nicht geschrien hat, obwohl sie doch in der Stadt war, den Mann, weil er seines Nächsten Braut geschändet hat; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegtun.
Moses 5, 22: 22-24:Wenn jemand dabei ergriffen wird, dass er einer Frau beiwohnt, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und die Frau, der er beigewohnt hat; so sollst du das Böse aus Israel wegtun. Wenn eine Jungfrau verlobt ist und ein Mann trifft sie innerhalb der Stadt und wohnt ihr bei, so sollt ihr sie alle beide zum Stadttor hinausführen und sollt sie beide steinigen, dass sie sterben, die Jungfrau, weil sie nicht geschrien hat, obwohl sie doch in der Stadt war, den Mann, weil er seines Nächsten Braut geschändet hat; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegtun.
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