Kriminalistik: Unterschied zwischen den Versionen

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Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts verstand man unter Kriminalistik den juristischen Wissensbereich des (materiellen und formellen) Strafrechts einschließlich der strafrechtlichen Hilfswissenschaften. Erst seit Beginn des 20. Jahrhunderts versteht man unter Kriminalistik das Wissen, die Techniken und die Praxis der Aufklärung von Straftaten, Ermittlung von Tatverdächtigen und Überführung von Straftätern. Heute ist Kriminalistik das Wissensfeld (manche sagen: die Wissenschaft) von der Verhütung und von der Aufdeckung von Straftaten sowie von der Ermittlung und Überführung von Tatverdächtigen: "Kriminalistinnen bzw. Kriminalisten befassen sich professionell mit der Aufklärung und Verhütung von Straftaten. Sie agieren in verschiedenen Rollen: als Richter, Staatsanwälte, Kriminalbeamte und Kriminaltechniker" (Becker 2005: 8).
Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts verstand man unter Kriminalistik den juristischen Wissensbereich des (materiellen und formellen) Strafrechts einschließlich der strafrechtlichen Hilfswissenschaften. Erst seit Beginn des 20. Jahrhunderts versteht man unter Kriminalistik das Wissen, die Techniken und die Praxis der Aufklärung von Straftaten, Ermittlung von Tatverdächtigen und Überführung von Straftätern. Heute ist Kriminalistik das Wissensfeld (manche sagen: die Wissenschaft) von der Verhütung und von der Aufdeckung von Straftaten sowie von der Ermittlung und Überführung von Tatverdächtigen.


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