Kriminalistik: Unterschied zwischen den Versionen

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Vergleiche auch:
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===Kriminalstrategie=== (befasst sich mit der Planung des Vorgehens bei der allgemeinen Verbrechensbekämpfung. Darunter fällt auch die Vorbeugungsmaßnahmen der Kriminalität und einzelner Straftaten. Die Zweckmäßigkeit hat sich dabei nach Recht und Gesetz zu richten)
===Kriminalstrategie===  
(befasst sich mit der Planung des Vorgehens bei der allgemeinen Verbrechensbekämpfung. Darunter fällt auch die Vorbeugungsmaßnahmen der Kriminalität und einzelner Straftaten. Die Zweckmäßigkeit hat sich dabei nach Recht und Gesetz zu richten)


===Kriminaltaktik=== (befasst sich mit dem planmäßigen und zweckmäßigen Vorgehen bei der Verbrechensbekämpfung. Hier ist besonders das ermittlungstaktische Vorgehen zu nennen, beispielsweise die Vernehmungstaktik)
===Kriminaltaktik===  
(befasst sich mit dem planmäßigen und zweckmäßigen Vorgehen bei der Verbrechensbekämpfung. Hier ist besonders das ermittlungstaktische Vorgehen zu nennen, beispielsweise die Vernehmungstaktik)


===Kriminaltechnik=== (unter dem Begriff der Kriminaltechnik sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher und erfahrungsbasierter Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) beschäftigen. Hierzu gehören:
===Kriminaltechnik===  
(unter dem Begriff der Kriminaltechnik sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher und erfahrungsbasierter Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) beschäftigen. Hierzu gehören:


===Kriminaldienstkunde=== (gehört nur für die Sicherheitsorganisationen zum Bestandteil der Kriminalistik. Sie hat die in Verwaltungsanordnungen, Erlassen und Dienstanweisungen reglementierte Handhabung der kriminalpolizeilichen Mittel und die Regelung des Dienstbetriebes zum Gegenstand)
===Kriminaldienstkunde===  
(gehört nur für die Sicherheitsorganisationen zum Bestandteil der Kriminalistik. Sie hat die in Verwaltungsanordnungen, Erlassen und Dienstanweisungen reglementierte Handhabung der kriminalpolizeilichen Mittel und die Regelung des Dienstbetriebes zum Gegenstand)


===Abgrenzung zur Kriminologie===
===Abgrenzung zur Kriminologie===