Kriminalistik: Unterschied zwischen den Versionen

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===Definition===
===Definition===
Kriminalistik (engl.: criminalistics) beschäftigt sich systematisch und auf wissenschaftlicher Grundlage mit den physischen Elementen einer Straftat, um zu den TäterInnen und zu deren Überführung beizutragen; sie befasst sich auch mit der unmittelbaren Verhinderung von Straftaten.
Kriminalistik (engl.: criminalistics) beschäftigt sich systematisch und auf wissenschaftlicher Grundlage mit den physischen Elementen einer Straftat, um zu den TäterInnen und zu deren Überführung beizutragen; sie befasst sich auch mit der unmittelbaren Verhinderung von Straftaten.
Dementsprechend definiert ein US-Wörterbuch die criminalistics als "the scientific study and evaluation of physical evidence in the commission of crimes", bzw. als "the science dealing with the detection of crime and the apprehension of criminals" (1). Kurzum: Kriminalistik ist die wissenschaftsbasierte Lehre (manche sagen: die Wissenschaft) von der Verhütung und von der Aufdeckung von Straftaten sowie von der Ermittlung und Überführung von Tatverdächtigen. Von dieser modernen Definition der Kriminalistik - die erst seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts gebräuchlich wurde - ist die frühere Bedeutung von Kriminalistik (bis Ende des 19. Jhdts.) im Sinne des juristischen Wissensbereich des (materiellen und formellen) Strafrechts einschließlich der strafrechtlichen Hilfswissenschaften zu unterscheiden (Gegensatz: Zivilistik, d.h. der Bereich des Bürgerlichen Rechts, nicht des öffentlichen Rechts und des Strafrechts).  
Dementsprechend definiert ein US-Wörterbuch die criminalistics als "the scientific study and evaluation of physical evidence in the commission of crimes", bzw. als "the science dealing with the detection of crime and the apprehension of criminals" (1). Kurzum: Kriminalistik ist die wissenschaftsbasierte Lehre (manche sagen: die Wissenschaft) von der Verhütung und von der Aufdeckung von Straftaten sowie von der Ermittlung und Überführung von Tatverdächtigen. Von dieser modernen Definition der Kriminalistik - die erst seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts gebräuchlich wurde - ist die frühere Bedeutung von Kriminalistik (bis Ende des 19. Jhdts.) im Sinne des juristischen Wissensbereichs des (materiellen und formellen) Strafrechts einschließlich der strafrechtlichen Hilfswissenschaften zu unterscheiden (Gegensatz: Zivilistik, d.h. der Bereich des Bürgerlichen Rechts, nicht des öffentlichen Rechts und des Strafrechts).


===Erläuterung===
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Anonymer Benutzer