Kriminalistik: Unterschied zwischen den Versionen

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Kriminalistik (engl.: criminalistics) ist die Gesamtheit der Wissensbestände und Techniken der Straftaten-Aufklärung sowie in begrenztem Umfang auch der Straftaten-Verhinderung. Ob sie Kriminalistik selbst eine Wissenschaft ist oder ob sie sich (nur) wissenschaftlicher Verfahrensweisen bedient, ist strittig (vgl. de Vries 2008; Vermander 1984).  
Kriminalistik (engl.: criminalistics) ist die Gesamtheit der Wissensbestände und Techniken der Straftaten-Aufklärung sowie in begrenztem Umfang auch der Straftaten-Verhinderung. Ob sie Kriminalistik selbst eine Wissenschaft ist oder ob sie sich (nur) wissenschaftlicher Verfahrensweisen bedient, ist strittig (vgl. de Vries 2008; Vermander 1984).  


Ein US-Wörterbuch definiert criminalistics als "the scientific study and evaluation of physical evidence in the commission of crimes", bzw. als "the science dealing with the detection of crime and the apprehension of criminals" (1). Kurzum: Kriminalistik ist die wissenschaftsbasierte Lehre (manche sagen: die Wissenschaft) von der Verhütung und von der Aufdeckung von Straftaten sowie von der Ermittlung und Überführung von Tatverdächtigen.
In den USA wird Kriminalistik definiert als  


*"the scientific study and evaluation of physical evidence in the commission of crimes",


Von dieser modernen Definition der Kriminalistik - die erst seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts gebräuchlich wurde - ist die frühere Bedeutung von Kriminalistik (bis Ende des 19. Jhdts.) im Sinne des juristischen Wissensbereichs des (materiellen und formellen) Strafrechts einschließlich der strafrechtlichen Hilfswissenschaften zu unterscheiden (Gegensatz: Zivilistik, d.h. der Bereich des Bürgerlichen Rechts, nicht des öffentlichen Rechts und des Strafrechts).
*bzw. als "the science dealing with the detection of crime and the apprehension of criminals" (1).


Ursprünglich bezeichnete "Kriminalistik" die Lehre vom Strafrecht und Strafprozessrecht - im Gegensatz zur "Zivilistik" als Lehre vom Zivilrecht. Dementsprechend galt ein Professor des Bürgerlichen Rechts als "Zivilist", ein Professor des Strafrechts (wie z.B. Franz v. Liszt) hingegen als "Kriminalist". Auch die Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV) benutzte das Wort noch in diesem Sinn.
Kurzum: Kriminalistik ist die wissenschaftsbasierte Lehre (manche sagen: die Wissenschaft) von der Verhütung und von der Aufdeckung von Straftaten sowie von der Ermittlung und Überführung von Tatverdächtigen.


Das änderte sich im Laufe des 20. Jahrhunderts. Heute bezeichnet "Kriminalistik" die Gesamtheit der Wissensbestände, Techniken und Verfahren, derer sich die Polizei und andere Ermittler zur Aufklärung von Straftaten - und in gewissem Maße auch zur Verhütung von Straftaten - bedienen.
Von diesen modernen Definitionen der Kriminalistik - die erst im 20. Jahrhundert gebräuchlich wurden - ist die frühere Bedeutung von Kriminalistik zu unterscheiden. Früher bezecihnete man als Kriminalistik die Lehre vom Strafrecht und Strafprozessrecht - im Gegensatz zur "Zivilistik" als Lehre vom Zivilrecht. Dementsprechend galt ein Professor des Bürgerlichen Rechts als "Zivilist", ein Professor des Strafrechts (wie z.B. Franz v. Liszt) hingegen als "Kriminalist". Auch die Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV) benutzte das Wort noch in diesem Sinn.
Nach Gerhard Schmelz (1) sind folgende drei Definitionsversuche "relevant":


1. "Kriminalistik ist die eigenständige (interdisziplinäre) Wissenschaft der unmittelbaren, praktischen Prävention und Re pression von Verbrechen und Vergehen sowie der dazu erforderlichen am Einzelfall orientierten (rechtlich zulässigen) relevanten, allgemeinen und besonderen Methoden, Taktiken und Techniken, insbesondere der Beweislehre, Spurenkunde, natur- und geisteswissenschaftlichen Hilfswissenschaften, z.B. Physik, Che mie, Biologie, Medizin, Psycho-logie, Soziologie und Informationstechnologie. Ihr Gegenstand ist die Verhinderung und/oder wahrheitsgemäße Aufklärung konkreter Straftaten durch Er mittlung tatverdächtiger Personen sowie lückenloser und vollständiger Erforschung, Erhebung und Fest stellung aller relevanten Umstände / Tatbestände, ihrer Zusammenhänge, Bedingungen und Wirkungen, insbesondere unter Berücksichtigung der taktischen Erfordernisse und der Grundsätze der Beweislehre und Spurenkunde, um das Geschehene objektiv nachvollziehbar zu machen, d.h. verfügbare Information im Hinblick auf die Klärung chronologi scher Bezüge und deren Nachweis zu erforschen und zu sichern." (2)
Heute bezeichnet "Kriminalistik" die Gesamtheit der Wissensbestände, Techniken und Verfahren, derer sich die Polizei und andere Ermittler zur Aufklärung von Straftaten - und in gewissem Maße auch zur Verhütung von Straftaten - bedienen.


2. "Kriminalistik wird als Wissenschaft von der Strategie und Methodik der Aufdeckung und Aufklärung, der Täterermittlung und –überführung, vom taktischen und technischen Vorgehen bei der Kriminalitätsbekämpfung bezeichnet. In diesem Kontext umfasst sie das Wissen um die Methoden und Mittel der Verhütung, Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten, einschließlich der Fahndung nach Personen und Sachen sowie der Erlangung gerichtlicher Beweise." (3)
Gerhard Schmelz (2) betrachtet drei Definitionen als relevant:
3. "Kriminalistik ist die Wissenschaft der Aufdeckung, Untersuchung und Verhütung von Straftaten. Ihr Gegenstand sind die Gesetzmäßigkeiten und Erscheinungen des Entstehens von Information bei der Begehung von Straftaten sowie die Methoden ihres Auffindens, Sicherns und Bewertens für Ermittlungs- und Beweiszwecke. Ihre Aufgabe ist es, Handlungen und Ereignisse mit kriminalis-tisch-strafrechtlicher Relevanz aufzudecken, ihren Ablauf zu untersuchen, den Täter zu ermitteln und mit hinreichender Sicherheit zu überführen sowie Wirkungsmöglichkeiten in präventiver Hinsicht zu erkennen und in Anwendung zu bringen." (4)
 
1. "Kriminalistik ist die eigenständige (interdisziplinäre) Wissenschaft der unmittelbaren, praktischen Prävention und Re pression von Verbrechen und Vergehen sowie der dazu erforderlichen am Einzelfall orientierten (rechtlich zulässigen) relevanten, allgemeinen und besonderen Methoden, Taktiken und Techniken, insbesondere der Beweislehre, Spurenkunde, natur- und geisteswissenschaftlichen Hilfswissenschaften, z.B. Physik, Che mie, Biologie, Medizin, Psycho-logie, Soziologie und Informationstechnologie. Ihr Gegenstand ist die Verhinderung und/oder wahrheitsgemäße Aufklärung konkreter Straftaten durch Er mittlung tatverdächtiger Personen sowie lückenloser und vollständiger Erforschung, Erhebung und Fest stellung aller relevanten Umstände / Tatbestände, ihrer Zusammenhänge, Bedingungen und Wirkungen, insbesondere unter Berücksichtigung der taktischen Erfordernisse und der Grundsätze der Beweislehre und Spurenkunde, um das Geschehene objektiv nachvollziehbar zu machen, d.h. verfügbare Information im Hinblick auf die Klärung chronologi scher Bezüge und deren Nachweis zu erforschen und zu sichern." (3)
 
2. "Kriminalistik wird als Wissenschaft von der Strategie und Methodik der Aufdeckung und Aufklärung, der Täterermittlung und –überführung, vom taktischen und technischen Vorgehen bei der Kriminalitätsbekämpfung bezeichnet. In diesem Kontext umfasst sie das Wissen um die Methoden und Mittel der Verhütung, Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten, einschließlich der Fahndung nach Personen und Sachen sowie der Erlangung gerichtlicher Beweise." (4)
 
3. "Kriminalistik ist die Wissenschaft der Aufdeckung, Untersuchung und Verhütung von Straftaten. Ihr Gegenstand sind die Gesetzmäßigkeiten und Erscheinungen des Entstehens von Information bei der Begehung von Straftaten sowie die Methoden ihres Auffindens, Sicherns und Bewertens für Ermittlungs- und Beweiszwecke. Ihre Aufgabe ist es, Handlungen und Ereignisse mit kriminalis-tisch-strafrechtlicher Relevanz aufzudecken, ihren Ablauf zu untersuchen, den Täter zu ermitteln und mit hinreichender Sicherheit zu überführen sowie Wirkungsmöglichkeiten in präventiver Hinsicht zu erkennen und in Anwendung zu bringen." (5)




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==Anmerkungen==
==Anmerkungen==


*(1) Random House Unabridged Dictionary, Copyright © 1997, by Random House, Inc.; aufgerufen am 04.04.08 unter http://dictionary.factmonster.com/criminalistics
*(1) Random House Unabridged Dictionary, Copyright © 1997, by Random House, Inc.; aufgerufen am 04.04.08 unter http://dictionary.factmonster.com/criminalistics.
 
*(2)
 
*(3)
 
*(4)
 
*(5)
 


==Literatur==
==Literatur==
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