Kriminalist

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Der Begriff "Kriminalistik" bezeichnete Anfang des 19. Jahrhunderts den juristischen Wissensbereich, der mit dem Strafrecht zusammenhing. Ein Strafrechtswissenschaftler war insofern ein "Kriminalist", während ein Professor des Zivilrechts ein Zivilist war. Unter den Zivilisten wiederum waren die Romanisten die Kenner des römischen, die Germanisten diejenigen des deutschen Rechts. Heute ist ein Kriminalist jemand, der sich mit der Aufklärung (und Verhinderung) von Straftaten befasst - häufig also ein Angehöriger der Kriminalpolizei. "Kriminalistinnen bzw. Kriminalisten befassen sich professionell mit der Aufklärung und Verhütung von Straftaten. Sie agieren in verschiedenen Rollen: als Richter, Staatsanwälte, Kriminalbeamte und Kriminaltechniker" (Becker 2005: 8).

Literatur

  • Becker, Peter (2005) Dem Täter auf der Spur. Eine Geschichte der Kriminalistik. Darmstadt: Wiss. Buchgesellschaft.