Kriminalist: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Begriffe "Kriminalistik" und "Kriminalist" bezeichneten Anfang des 19. Jahrhunderts den gesamten juristischen Wissensbereich, der mit dem [[Strafrecht] zusammenhing. Ein Strafrechtswissenschaftler war insofern ein "Kriminalist", während ein Professor des Zivilrechts ein Zivilist war. Unter den Zivilisten wiederum waren die Romanisten die Kenner des römischen, die Germanisten diejenigen des deutschen Rechts. Auch noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts bezeichneten Strafrechtler sich verbreitet selbst als "Kriminalisten" in dieser, den gesamten Bereich des Strafrechts abdeckenden, Bedeutung.
Die Begriffe "Kriminalistik" und "Kriminalist" bezeichneten Anfang des 19. Jahrhunderts den gesamten juristischen Wissensbereich, der mit dem [[Strafrecht] zusammenhing. Ein Strafrechtswissenschaftler war insofern ein "Kriminalist", während ein Professor des Zivilrechts ein Zivilist war. Unter den Zivilisten wiederum waren die Romanisten die Kenner des römischen, die Germanisten diejenigen des deutschen Rechts. Auch noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts bezeichneten Strafrechtler sich verbreitet selbst als "Kriminalisten" in dieser, den gesamten Bereich des Strafrechts abdeckenden, Bedeutung.
Spätestens seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat der Begriff des Kriminalisten eine Wandlung erfahren. Heute wird alsKriminalist bezeichnet, der sich mit der Aufklärung (und Verhinderung) von Straftaten befasst - häufig also ein Angehöriger der Kriminalpolizei.
 
"Kriminalistinnen bzw. Kriminalisten befassen sich professionell mit der Aufklärung und Verhütung von Straftaten. Sie agieren in verschiedenen Rollen: als Richter, Staatsanwälte, Kriminalbeamte und Kriminaltechniker" (Becker 2005: 8).
Spätestens seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat der Begriff des Kriminalisten eine Wandlung erfahren. Heute wird alsKriminalist bezeichnet, der sich mit der Aufklärung (und Verhinderung) von Straftaten befasst - häufig also ein Angehöriger der Kriminalpolizei. [[Peter Becker]] definert den Begriff "Kriminalist" daher folgendermaßen:
:: ''"Kriminalistinnen bzw. Kriminalisten befassen sich professionell mit der Aufklärung und Verhütung von Straftaten. Sie agieren in verschiedenen Rollen: als Richter, Staatsanwälte, Kriminalbeamte und Kriminaltechniker"'' (Becker 2005: 8).


== Literatur ==
== Literatur ==


*Becker, Peter (2005) Dem Täter auf der Spur. Eine Geschichte der Kriminalistik. Darmstadt: Wiss. Buchgesellschaft.
*Becker, Peter (2005) Dem Täter auf der Spur. Eine Geschichte der Kriminalistik. Darmstadt: Wiss. Buchgesellschaft.

Version vom 4. April 2008, 12:45 Uhr

Die Begriffe "Kriminalistik" und "Kriminalist" bezeichneten Anfang des 19. Jahrhunderts den gesamten juristischen Wissensbereich, der mit dem [[Strafrecht] zusammenhing. Ein Strafrechtswissenschaftler war insofern ein "Kriminalist", während ein Professor des Zivilrechts ein Zivilist war. Unter den Zivilisten wiederum waren die Romanisten die Kenner des römischen, die Germanisten diejenigen des deutschen Rechts. Auch noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts bezeichneten Strafrechtler sich verbreitet selbst als "Kriminalisten" in dieser, den gesamten Bereich des Strafrechts abdeckenden, Bedeutung.

Spätestens seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat der Begriff des Kriminalisten eine Wandlung erfahren. Heute wird alsKriminalist bezeichnet, der sich mit der Aufklärung (und Verhinderung) von Straftaten befasst - häufig also ein Angehöriger der Kriminalpolizei. Peter Becker definert den Begriff "Kriminalist" daher folgendermaßen:

"Kriminalistinnen bzw. Kriminalisten befassen sich professionell mit der Aufklärung und Verhütung von Straftaten. Sie agieren in verschiedenen Rollen: als Richter, Staatsanwälte, Kriminalbeamte und Kriminaltechniker" (Becker 2005: 8).

Literatur

  • Becker, Peter (2005) Dem Täter auf der Spur. Eine Geschichte der Kriminalistik. Darmstadt: Wiss. Buchgesellschaft.