Koreanische Kriminalpolitik

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Koreanische Kriminalpolitik

(im Bezug auf Entwicklungsgeschichte des Strafrechtssystem)


Definition der Kriminalpolitik 1. Kriminalpolitik; Def.
Kriminalpolitik ist die Tätigkeit des Staates, welche die Verhinderung und einen Ausgleich von Verbrechen abstrebt, oder die Forschung und Studien der Tätigkeit.

2. Geschichte und Zustand der koreanischen Kriminalpolitik
Der Begriff Kriminalpolitik wurde im 18. Jahrhundert zum ersten Mal in Deutschland benutzt, in Korea wurde den Begriff in der japanischen Kolonialbesatzungszeit(1910-1945) eingeführt. Das traditionelle koreanische Strafrecht war stark vom chinesischen Strafrecht beeinflusst, wurde aber unter dem politischen Druck Japans zunächst zurückdrängt und später abgelöst, als Japan der „Hyongpop Daeson (der Große Strafkodex)“ im Jahre 1905 das Land dazu erzwungen hatte, das Strafrecht moderner zu gestalten. Da das japanische Rechtssystem vom europäischen Recht stark beeinflußt war, nahm das koreanische Strafgesetz unter der japanischen Herrschaft auch das gleiche Rechtssystem in sich auf. Das von Japan auferlegte StGB galt auch noch nach der Volksbefreiung Koreas (1945), und seine Grundstrukturen sind im dem 1953 eingeführten und danach 3mal geänderten koreanischen StGB erhalten geblieben. Die Strafprozessordnung hingegen wurde im Jahre 1948, drei Jahre nach der Befreiung von Japan, durch amerikanisches Rechtssystem nach dem Motto „Due process of law“, „review of legality for confinement“ und „release on bail“ ersetzt.


Die gegenwärtige größere Problematik der koreanischen Kriminalpolitik 1. Doppelte Rechtskultur als Ergebnis der erzwungenen Übernahme des ausländischen (bzw. europäischen) Rechtssystems 2. Koreanische "gesellschaftliche Sitten" vs. deutsche "soziale Adäquanz" – Ergänzungsnotwendigkeit der koreanischen Kriminalpolitik in Zusammenhang mit den Kulturunterschieden



Mögliche Lösung der Problematik

1. Gesetzänderungsmöglichkeit / Gestaltung der besonderen Rechtsvorschriften 2. Trial-Error bei der Theorienanwendung

  - StGB: Nullum crimen sine lege 
  - StPO: „Due process of law (ordentliches Gerichtsverfahren)”

3. Weiterentwicklungsmöglichkeit der koreanischen Kriminalpolitik


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