Koreanische Kriminalpolitik

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Koreanische Kriminalpolitik

(im Bezug auf Entwicklungsgeschichte des Strafrechtssystem)


Definition der Kriminalpolitik 1. Kriminalpolitik; Def. Kriminalpolitik ist Tätigkeit des Staates, die die Verhinderung und einen Ausgleich des Verbrechens abstrebt, oder die Forschung und Studien der Tätigkeit.

2. Geschichte und Zustand der koreanischen Kriminalpolitik Der Begriff Kriminalpolitik wurde im 18. Jahrhundert zum ersten mal in Deutschland benutzt, und in Korea wurde den Begriff in der japanischen Kolonialbesatzungszeit(1910-1945) eingeführt. Das traditionelle koreanische Strafrecht war stark vom chinesischen Strafrecht beeinflußt, wurde aber unter dem politischen Druck Japans zunächst zurückdrängt und später abgelöst, als Japan der „Hyongpop Daeson(der Große Strafkodex)“ im Jahre 1905 das Land dazu erzwungen hatte, das Strafrecht moderner zu gestalten. Da japanisches Rechtssystem von europäischen Recht stark beeinflußt war, nahm koreanisches Strafegesetz unter der japanischen Herrschaft auch das gleiche Rechtssystem in sich. Das von Japan auferlegte StGB galt auch noch nach der Volksbefreiung Koreas (1945), und seine Grundstrukturen sind im dem 1953 eingeführten und danach 3mal geänderten koreanischen StGB erhalten geblieben. Die Strafprozessordnung im Gegenteil wurde im Jahre 1948, nach 3 Jahren nach der Befreiung von Japan, durch amerikanisches Rechtsystem nach der Motto von „Due process of law“, „review of legality for confinement“ und „release on bail“ ersetzt.


Die gegenwärtige größere Problematik der koreanischen Kriminalpolitik 1. Doppelte Rechtskultur als das Ergebnis der erzwungen Übernahme der ausländischen(bzw. europäischen) Rechtssystem 2. Koreanische "gesellschaftlichen Sitten" vs. Deutsche "sozialen Adäquanz" – Ergänzungsnotwendigkeit bei der koreanische Kriminalpolitik im Zusammenhang mit der Kulturunterschieden



Mögliche Lösung der Problematik

1. Gesetzänderungsmöglichkeit / Gestaltung der besonderen Rechtsvorschriften 2. Trial-Error bei der Theorien-anwendung

  - StGB: Nullum crimen sine lege 
  - StPO: „Due process of law(ordentliches Gerichtsverfahren)”

3. Weiterentwicklungsmöglichkeit der koreanischen Kriminalpolitik


Web Links

Korean Institute of Criminal Justice Policy http://www.kicjp.re.kr/index.asp The Korean Association of Criminology http://www.kcriminology.or.kr/ Ministry of Justice of Republic of Korea http://www.moj.go.kr/ Supreme Court of Republic of Korea http://www.scourt.go.kr/scourt_en/index.html Supreme Prosecutors Office of Republic of Korea http://www.sppo.go.kr/kor/index.jsp]]