Klaus Croissant: Unterschied zwischen den Versionen

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Der deutsche Strafverteidiger Klaus Croissant (* 24.5.1931 in Kirchheim unter Teck; † 28.3.2002 in Berlin) wurde als Wahlverteidiger des RAF-Protagonisten Andreas Baader in Stuttgart-Stammheim bekannt. In diesem Zusammenhang organisierte er einen Besuch Jean-Paul Sartres bei dem inhaftierten Baader (4.12.1974) und gründete mit Kurt Groenewold das „Internationale Komitee zur Verteidigung politischer Gefangener in Westeuropa“ (IKV). Am 12.3.1975 wurde er vom Verfahren ausgeschlossen, am 23.6.1975 verhaftet und am 8.8.1975 unter Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt. Croissant engagierte sich in der Folge als Testamentsvollstrecker Ulrike Meinhofs und beteiligte sich federführend einer internationalen Kommission zur Untersuchung ihrer Todesumstände. In Frankreich, wohin er auf der Suche nach politischem Asyl am 11.7.1977 geflohen worden war, wurde er nach zwei Monaten Haft (30.9.-17.11.1977) ausgeliefert und am 16.2.1979 zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und vier Jahren Berufsverbot verurteilt. Das Gericht sah in der Etablierung des Info-Systems für die Gefangenen durch die Anwälte Croissant, Ströbele und Groenewold eine Unterstützung einer terroristischen Vereinigung jenseits legitimer Verteidigeraufgaben.
[[File:Klaus Croissant 1977.jpg|thumb|Klaus Croissant 1977]]'''Klaus Croissant''' (* 24. Mai 1931 in Kirchheim unter Teck; † 28. März 2002 in Berlin) war ein deutscher Strafverteidiger. Er wurde als Wahlverteidiger des RAF-Protagonisten [[Andreas Baader]] in Stuttgart-Stammheim bekannt. In diesem Zusammenhang organisierte er einen Besuch Jean-Paul Sartres bei dem inhaftierten Baader (4.12.1974) und gründete mit Kurt Groenewold das „Internationale Komitee zur Verteidigung politischer Gefangener in Westeuropa“ (IKV). Am 12.3.1975 wurde er vom Verfahren ausgeschlossen, am 23.6.1975 verhaftet und am 8.8.1975 unter Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt. Croissant engagierte sich in der Folge als Testamentsvollstrecker [[Ulrike Meinhof|Ulrike Meinhofs]] und beteiligte sich federführend einer internationalen Kommission zur Untersuchung ihrer Todesumstände. In Frankreich, wohin er auf der Suche nach politischem Asyl am 11.7.1977 geflohen worden war, wurde er nach zwei Monaten Haft (30.9.-17.11.1977) ausgeliefert und am 16.2.1979 zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und vier Jahren Berufsverbot verurteilt. Das Gericht sah in der Etablierung des Info-Systems für die Gefangenen durch die Anwälte Croissant, Ströbele und Groenewold eine Unterstützung einer terroristischen Vereinigung jenseits legitimer Verteidigeraufgaben.


Später arbeitete Croissant in Berlin erneut als Strafverteidiger, war aber auch politisch in der Alternativen Liste und ab 1990 dann in der PDS tätig. 1992 kam heraus, dass er auch als inoffizieller Mitarbeiter für die Staatssicherheit der DDR tätig gewesen war. Er folgten U-Haft (1992) und eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (1993).  
Später arbeitete Croissant in Berlin erneut als Strafverteidiger, war aber auch politisch in der Alternativen Liste und ab 1990 dann in der PDS tätig. 1992 kam heraus, dass er auch als inoffizieller Mitarbeiter für die Staatssicherheit der DDR tätig gewesen war. Er folgten U-Haft (1992) und eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (1993).  
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21 K//hnert, H. (1972). "Strafverteidiger unter Komplizen-Verdacht", Frankfurter Hefte 27: 703-
21 K//hnert, H. (1972). "Strafverteidiger unter Komplizen-Verdacht", Frankfurter Hefte 27: 703-
711.
711.
[[Kategorie:Rote Armee Fraktion]]
[[Kategorie:Rechtsanwalt]]
[[Kategorie:Agent für das Ministerium für Staatssicherheit]]
[[Kategorie:Deutscher]]
[[Kategorie:Geboren 1931]]
[[Kategorie:Gestorben 2002]]
[[Kategorie:Mann]]
{{DEFAULTSORT:Croissant, Klaus}}