Klaus Croissant: Unterschied zwischen den Versionen

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Der deutsche Strafverteidiger Klaus Croissant (* 24.5.1931 in Kirchheim unter Teck; † 28.3.2002 in Berlin) wurde als Wahlverteidiger des RAF-Protagonisten Andreas Baader in Stuttgart-Stammheim bekannt. In diesem Zusammenhang organisierte er einen Besuch Jean-Paul Sartres bei dem inhaftierten Baader (4.12.1974) und gründete mit Kurt Groenewold das „Internationale Komitee zur Verteidigung politischer Gefangener in Westeuropa“ (IKV). Während des Verfahrens wurde Croissant am 12.3.1975 vom Verfahren ausgeschlossen, am 23.6. verhaftet. Der Haftbefehl wurde am 8.8.1975 unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Croissant engagierte sich in der Folge als Testamentsvollstrecker Ulrike Meinhofs und beteiligte sich federführend einer internationalen Kommission zur Untersuchung ihrer Todesumstände. Er flog am 11.7.1977 nach Frankreich und beantragte politisches Asyl, doch wurde er dort am 30.9.1977 festgenommen und am 17.11.1977 an die deutschen Behörden ausgeliefert. Am 16.2.1979 wurde er zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und vier Jahren Berufsverbot verurteilt. Das Gericht sah in der Etablierung eines Kommunikationssystems zwischen den inhaftierten RAF-Mitgliedern (an dem auch die Anwälte Ströbele und Groenewold beteiligt waren) eine verbotene Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
Später arbeitete Croissant in Berlin erneut als Strafverteidiger, war aber auch politisch in der Alternativen Liste und ab 1990 dann in der PDS tätig. 1992 kam heraus, dass er auch als inoffizieller Mitarbeiter für die Staatssicherheit der DDR tätig gewesen war. Er kam 1992 in Untersuchungshaft und erhielt 1993 eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit.


== Weblinks und Literatur ==
== Weblinks und Literatur ==
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