Kinderdelinquenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Bezogen auf den Umgang mit einem einer Tat verdächtigen Kindes ist aufgrund der Regelung des § 19 StGB umstritten, ob die Strafprozessordnung (StPO) Anwendung finden kann. So stellt bereits die Aufnahme einer Strafanzeige gegen ein Kind oder die Abgabe des Vorganges an die Staatsanwaltschaft im Prinzip eine Ermittlungstätigkeit der Polizei dar. Da eine solche vom Willen getragen ist, ein Strafverfahren gegen einen einer Straftat Verdächtigen zu betreiben, ist zu fragen, ob ein Kind unter Beachtung von § 19 StGB überhaupt eine Beschuldigteneigenschaft innehaben kann und entsprechend von Ermittlungen betroffen werden darf. Strafunmündigkeit stellt aufgrund einer normativ bindenden Schuldlosigkeitsvermutung bezogen auf Kinder ein Strafverfolgungshindernis dar.
Bezogen auf den Umgang mit einem einer Tat verdächtigen Kindes ist aufgrund der Regelung des § 19 StGB umstritten, ob die Strafprozessordnung (StPO) Anwendung finden kann. So stellt bereits die Aufnahme einer Strafanzeige gegen ein Kind oder die Abgabe des Vorganges an die Staatsanwaltschaft im Prinzip eine Ermittlungstätigkeit der Polizei dar. Da eine solche vom Willen getragen ist, ein Strafverfahren gegen einen einer Straftat Verdächtigen zu betreiben, ist zu fragen, ob ein Kind unter Beachtung von § 19 StGB überhaupt eine Beschuldigteneigenschaft innehaben kann und entsprechend von Ermittlungen betroffen werden darf. Strafunmündigkeit stellt aufgrund einer normativ bindenden Schuldlosigkeitsvermutung bezogen auf Kinder ein Strafverfolgungshindernis dar.


====Strafmündigkeitsgrenzen im europäischen Vergleich====
====Strafmündigkeitsgrenzen im europäischen Vergleich (ein Überblick)====
In den europäischen Ländern bestehen z.T. sehr unterschiedliche Altersgrenzen für eine Strafmündigkeit (und damit für eine Anwendung strafrechtlicher Regeln).<br>
In den europäischen Ländern bestehen z.T. sehr unterschiedliche Altersgrenzen für eine Strafmündigkeit (und damit für eine Anwendung strafrechtlicher Regeln).<br>
Das europäische Jugendkriminalrecht wird von zwei Konzepten bestimmt: <br>
Das sog. ''Wohlfahrtsmodell'' konzentriert sich auf Jugendhilfe und ist duch ein spätes Strafmündigkeitsalter gekennzeichnet.Maßnahmen sollen als Ziel einen Erziehungserfolg erreichen und sind zeitlich eher unbestimmt.<br>
Dassog. ''Justizmodell'' reagiert im Sinne des allgemeinen Strafrechts auf auffälliges Verhalten, Sanktionierung orientiert sich hierbei an einer Tatschuld und ist zeitlich begrenzt.<br>
In neuerer Zeit findet sich weiterhin ein sog. ''Konfliktlösungsmodell'', hierbei sollen Konflikte, die sich in einer Straftat ausdrücken oder auf einer Straftat beruhen, in der Gemeinschaft geschlichtet oder gelöst werden (z.B. restorative justive approach oder Täter-Opfer-Ausgleich).<br>


(dazu aus Praxis)
In einigen Längern finden sich sehr hohe Altersgrenzen für die Strafmündigkeit (z.B. in Belgien, 18 Jahre, oder Rumänien, Litauen, Slowenien, 16 Jahre).
Länder mit sehr niedrigen Altersgrenzen für eine Strafmündigkeit sind z.B. die Länder des Vereinigten Königreiches, Frankreich, Griechenland und die Schweiz. Dabei ist zu beachten, dass in diesen Ländern nicht mit dem Überschreiten der Altersgrenze Kriminalstrafen zur Anwendung kommen. <br>
Bezogen auf z.B. Griechenland (8 Jahre) oder Frankreich (10 Jahre) bezeichnen die Altersgrenzen den Zeitpunkt, ab dem überhaupt Reaktionen aufgrund von Straftaten erfolgen, die zunächst erzieherischer Natur sind. <br>
In den Ländern des Vereinigten Königreichs sind z.B. stationäre Maßnahmen auch für Kinder ab 10 bzw. 12 Jahren möglich, wenn z.B. das Gericht der Ansicht ist, dass die Allgemeinheit anders nicht vor dem Kind geschützt werden kann oder das Kind als Intensivtäter eingeordnet werden. Gegen Kinder unter 10 Jahren sowie gegen ihre Eltern können Anordnungen wie z.B. eine Ausgangssperre für Kinder oder eine Beratungsverpflichtung für Eltern (im Zusammenhang mit einer auf das Kind bezogenen Anordnung, die das Kind unter die Aufsicht eines Mitarbeiters des Jugendamtes stellt) ergehen. Es finden sich auch zwischen den Ländern des Vereinigten Königreichs noch Unterschiede in der Festlegung von Altersgrenzen bzw. in der Anwendung von strafrechtlichen Reaktionsweisen gegenüber Kindern.


===Erscheinungsformen delinquenten Verhaltens von Kindern===
===Erscheinungsformen delinquenten Verhaltens von Kindern===
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