Kinderdelinquenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Weltweit gibt es Kinder, die gegen die in dem jeweiligen Land/ der jeweiligen Gesellschaft geltenden Normen verstoßen und Handlungen begehen, die als Straftatbestände definiert sind. Die Reaktionen auf normverletzende Handlungen von Kindern sind von Land zu Land/ von Gesellschaft zu Gesellschaft und von (zeitlicher) Epoche zu Epoche verschieden. Eine Thematisierung des Begriffes Kinderdelinquenz soll im Folgenden ausschließlich auf die Situation in Deutschland seit dem Beginn der Industrialisierung bezogen sein:
===Definition Kinderdelinquenz===
In Deutschland können Kinder grundsätzlich nicht kriminell sein, da sie bis zum 14. Geburtstag gem. § 19 <nowiki>StGB</nowiki> strafunmündig sind. Um normbrechendes Verhalten von Kindern nicht im Bereich der strafrechtlich verstandenen [[Kriminalität]] anzusiedeln, erscheinen die sozialpsychologischen Begriffe der [[Devianz]] und [[Delinquenz]] zur Benennung des abweichenden Verhaltens angemessen, zumal diese Begriffe die mit dem Begriff [[Kriminalität]] verbundene soziale Verurteilung des Verhaltens und die damit verknüpfte [[Stigmatisierung ]] vermeiden. <br>
Um eine Abgrenzung von strafrechtlich verfolgbarem Verhalten (welches für Kinder aufgrund der Strafunmündigkeit nicht angenommen werden kann) zu erreichen, wird heute anstelle der Bezeichnung eines kindlichen, gegen geltende Strafnormen verstoßendes Verhalten als "kriminell" von einem "delinquenten" Verhalten gesprochen.


===Historischer Hintergrund===
===Historischer Hintergrund===
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Im Strafgesetzbuch von 1871 wird die Altersgrenze für eine Strafmündigkeit mit 12 Jahren festgelegt. Psychologische Erkenntnisse, insbesondere der Entwicklungspsychologie, zeigten eine Unreife von Kindern, für ihr Handeln Verantwortung zu übernehmen. Um die Jahrhundertwende wurde mit Bezug auf diesen Aspekt die [[Strafmündigkeitsgrenze]] von 12 Jahren diskutiert. MIt dem ersten Jugendgerichtsgesetz von 1923 wurde die Strafmündigkeitsgrenze auf 14 Jahre heraufgesetzt.Dabei trat die Zielsetzung einer Erziehung (anstelle des Gedankens einer milderen Bestrafung) von Kindern in den Vordergrund.<br>  
Im Strafgesetzbuch von 1871 wird die Altersgrenze für eine Strafmündigkeit mit 12 Jahren festgelegt. Psychologische Erkenntnisse, insbesondere der Entwicklungspsychologie, zeigten eine Unreife von Kindern, für ihr Handeln Verantwortung zu übernehmen. Um die Jahrhundertwende wurde mit Bezug auf diesen Aspekt die [[Strafmündigkeitsgrenze]] von 12 Jahren diskutiert. MIt dem ersten Jugendgerichtsgesetz von 1923 wurde die Strafmündigkeitsgrenze auf 14 Jahre heraufgesetzt.Dabei trat die Zielsetzung einer Erziehung (anstelle des Gedankens einer milderen Bestrafung) von Kindern in den Vordergrund.<br>  
Eine Festlegung auf diese Altersgrenze erfolgte u.a. mit Argumenten wie dem Volksschulabschluss. Da die Altersgrenze eher normativ-rechtlich als z.B. entwicklungspsychologisch begründet ist und für andere Bereiche gesellschaftlichen Handelns (z.B. eine Volljährigkeit) andere - höhere - Altersgrenzen festgelegt sind, wird wiederkehrend über eine Veränderung der Strafmündigkeitsgrenze nach oben oder unten diskutiert.
Eine Festlegung auf diese Altersgrenze erfolgte u.a. mit Argumenten wie dem Volksschulabschluss. Da die Altersgrenze eher normativ-rechtlich als z.B. entwicklungspsychologisch begründet ist und für andere Bereiche gesellschaftlichen Handelns (z.B. eine Volljährigkeit) andere - höhere - Altersgrenzen festgelegt sind, wird wiederkehrend über eine Veränderung der Strafmündigkeitsgrenze nach oben oder unten diskutiert.
===Begriffliche Abgrenzung Kinderdelinquenz / Kinderkriminalität===
In Deutschland können Kinder grundsätzlich nicht kriminell sein, da sie bis zum 14. Geburtstag gem. § 19 <nowiki>StGB</nowiki> strafunmündig sind. Um normbrechendes Verhalten von Kindern nicht im Bereich der strafrechtlich verstandenen [[Kriminalität]] anzusiedeln, erscheinen die sozialpsychologischen Begriffe der [[Devianz]] und [[Delinquenz]] zur Benennung des abweichenden Verhaltens angemessen, zumal diese Begriffe die mit dem Begriff [[Kriminalität]] verbundene soziale Verurteilung des Verhaltens und die damit verknüpfte [[Stigmatisierung ]] vermeiden. <br>
Um eine Abgrenzung von strafrechtlich verfolgbarem Verhalten (welches für Kinder aufgrund der Strafunmündigkeit nicht angenommen werden kann) zu erreichen, wird heute anstelle der Bezeichnung eines kindlichen, gegen geltende Strafnormen verstoßendes Verhalten als "kriminell" von einem "delinquenten" Verhalten gesprochen.
===Ursachen/Entstehungsbedingungen für delinquentes kindliches Verhalten===


===Die Rechtsstellung des tatverdächtigen Kindes===
===Die Rechtsstellung des tatverdächtigen Kindes===
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