Kinderdelinquenz: Unterschied zwischen den Versionen

483 Bytes hinzugefügt ,  00:02, 14. Apr. 2009
Zeile 16: Zeile 16:


===Die Rechtsstellung des tatverdächtigen Kindes===
===Die Rechtsstellung des tatverdächtigen Kindes===
====Völker- und Europarecht====
Im Völker- und Europarecht  werden als "Kinder" Personen bezeichnet, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben (''Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes'' (KRÜ, Artikel 1) und ''Charta der Grundrechte der Europäischen Union'' (Art. 24)). Damit umfasst der Begriff "Kind" eine Altersgruppe, die in Deutschland weiter in Kinder und Jugendliche differenziert wird.
====Deutschland: Verfassungsrechtliche Ebene====


===Zusammenhänge mit der Realität===
===Zusammenhänge mit der Realität===
136

Bearbeitungen