Kinderdelinquenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Strafgesetzbuch von 1871 wird die Altersgrenze für eine Strafmündigkeit mit 12 Jahren festgelegt. Psychologische Erkenntnisse, insbesondere der Entwicklungspsychologie, zeigten eine Unreife von Kindern, für ihr Handeln Verantwortung zu übernehmen. Um die Jahrhundertwende wurde mit Bezug auf diesen Aspekt die [[Strafmündigkeitsgrenze]] von 12 Jahren diskutiert. MIt dem ersten Jugendgerichtsgesetz von 1923 wurde die Strafmündigkeitsgrenze auf 14 Jahre heraufgesetzt.Dabei trat die Zielsetzung einer Erziehung (anstelle des Gedankens einer milderen Bestrafung) von Kindern in den Vordergrund.<br>  
Im Strafgesetzbuch von 1871 wird die Altersgrenze für eine Strafmündigkeit mit 12 Jahren festgelegt. Psychologische Erkenntnisse, insbesondere der Entwicklungspsychologie, zeigten eine Unreife von Kindern, für ihr Handeln Verantwortung zu übernehmen. Um die Jahrhundertwende wurde mit Bezug auf diesen Aspekt die [[Strafmündigkeitsgrenze]] von 12 Jahren diskutiert. MIt dem ersten Jugendgerichtsgesetz von 1923 wurde die Strafmündigkeitsgrenze auf 14 Jahre heraufgesetzt.Dabei trat die Zielsetzung einer Erziehung (anstelle des Gedankens einer milderen Bestrafung) von Kindern in den Vordergrund.<br>  
Eine Festlegung auf diese Altersgrenze erfolgte u.a. mit Argumenten wie dem Volksschulabschluss. Da die Altersgrenze eher normativ-rechtlich als z.B. entwicklungspsychologisch begründet ist und für andere Bereiche gesellschaftlichen Handelns (z.B. eine Volljährigkeit) andere - höhere - Altersgrenzen festgelegt sind, wird wiederkehrend über eine Veränderung der Strafmündigkeitsgrenze nach oben oder unten diskutiert.  
Eine Festlegung auf diese Altersgrenze erfolgte u.a. mit Argumenten wie dem Volksschulabschluss. Da die Altersgrenze eher normativ-rechtlich als z.B. entwicklungspsychologisch begründet ist und für andere Bereiche gesellschaftlichen Handelns (z.B. eine Volljährigkeit) andere - höhere - Altersgrenzen festgelegt sind, wird wiederkehrend über eine Veränderung der Strafmündigkeitsgrenze nach oben oder unten diskutiert.
 
Um eine Abgrenzung von strafrechtlich verfolgbarem Verhalten (welches für Kinder aufgrund der Strafunmündigkeit nicht angenommen werden kann) zu erreichen, wird heute anstelle der Bezeichnung eines kindlichen, gegen geltende Strafnormen verstoßendes Verhalten als "kriminell" von einem "delinquenten" Verhalten gesprochen.
 
 


===Zusammenhänge mit der Realität===
===Zusammenhänge mit der Realität===
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