Karl von Eckartshausen: Unterschied zwischen den Versionen

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Hans-Dieter Schwind erwähnt Karl v. Eckartshausen in seinem Standardwerk "Kriminologie", weil dieser mit seinen Ausführungen "Über die Notwendigkeit physiologischer Kenntnisse bei Beurteilung der Verbrechen" als einer der Vorläufer der [[Kriminologie]] anzusehen sei. Auch stehe er für den Beitrag der Psychologie zur Kriminologie. Die Ansichten von Karl v. Eckartshausen seien recht modern, ähnelten sogar den Strafzumessungsvorschriften in § 46 des Strafgesetzbuches. So habe v. Eckartshausen auf die Bedeutung der Erziehung hingewiesen, die der Verbrecher erhalten habe - daneben aber habe er auch zu berücksichtigen gefordert: "die Lage, in welcher er sich befand, als er zur bösen Tat schritt, das Maß an Erkenntnissen, die Reihe seiner vorhergehenden Handlungen, die Langsamkeit oder Geschwindigkeit, mit welcher er seine Verbrechen vollstreckte; die Reizung, welche er dazu empfing, und die Äußerung, welche er noch einige Zeit über die begangene Tat von sich gab; das Temperament, welches er von seinen Eltern annehmen mußte, wie sie es ihm mit auf die Welt gaben; seinen Stand, sein Alter" (1791: 19f.).
Hans-Dieter Schwind erwähnt Karl v. Eckartshausen in seinem Standardwerk "Kriminologie", weil dieser mit seinen Ausführungen "Über die Notwendigkeit physiologischer Kenntnisse bei Beurteilung der Verbrechen" als einer der Vorläufer der [[Kriminologie]] anzusehen sei. Auch stehe er für den Beitrag der Psychologie zur Kriminologie. Die Ansichten von Karl v. Eckartshausen seien recht modern, ähnelten sogar den Strafzumessungsvorschriften in § 46 des Strafgesetzbuches. So habe v. Eckartshausen auf die Bedeutung der Erziehung hingewiesen, die der Verbrecher erhalten habe - daneben aber habe er auch zu berücksichtigen gefordert: "die Lage, in welcher er sich befand, als er zur bösen Tat schritt, das Maß an Erkenntnissen, die Reihe seiner vorhergehenden Handlungen, die Langsamkeit oder Geschwindigkeit, mit welcher er seine Verbrechen vollstreckte; die Reizung, welche er dazu empfing, und die Äußerung, welche er noch einige Zeit über die begangene Tat von sich gab; das Temperament, welches er von seinen Eltern annehmen mußte, wie sie es ihm mit auf die Welt gaben; seinen Stand, sein Alter" (1791: 19f.).


Abgesehen von der irrigen Etikettierung Karl v. Eckartshausens als Psychologe ist zu bezweifeln, dass die Ausführungen v. Eckartshausens irgend eine Einfluss auf die Entstehung der wissenschaftlichen Disziplin der Kriminologie gehabt hätten - jedenfalls keinen, der über denjenigen  hinausgeht, den die Ausführungen anderer "großer Männer" wie Sokrates, Thomas von Aquin oder Martin Luther über Taten, Täter oder Strafen gehabt haben. an der Schwindschen Einordnung Karl v. Eckartshausens problematisch, dass er offenbar alles und jedes, was jemals von irgend jemand zu Taten, Tätern oder Strafen geschrieben wurde, als Teil der Geschichte der Kriminologie auffasst. zufassen. Fragen des Rechtsbruchs, der Täter und der Bdie Geschichte der Kriminologie irreführend
Zur angeblichen Relevanz Karl von Eckartshausens für die Kriminologie ist - abgesehen von seiner irrigen Etikettierung als Psychologe - zu bemerken, dass er nur einer von unzähligen Personen in der Geschichte ist, die sich zu Fragen der Schuld, Täterschaft und Strafe geäußert haben. In manchen Geschichten der Kriminologie (z.B. Israel Drapkins Ausführungen in der Encyclopdia of Crime and Justice, 1983) wird denn auch die "Kriminologie" eines Thomas von Aquin und dessen Analyse "kriminogener Faktoren" gewürdigt. Dasselbe könnte man selbstverständlich auch bei Plato, Aristoteles, Luther und vielen anderen tun. Doch das verkennt die Tatsache, dass nicht alles, was jemand zu irgend einer Zeit über Verbrechen oder Strafen geäußert hat, Teil der "frühen Kriminologie" darstellt. Den Aussagen liegen andere Annahmen und Ziele zugrunde als denjenigen der modernen Wissenschaft der Kriminologie. Auch spricht nichts dafür, dass Karl v. Eckartshausen die Entstehung der wissenschaftlichen Disziplin der Kriminologie auf irgend eine Weise beeinflusst hätte.
Zur Kritik der Ausbeutung beliebiger historischer Werke auf der Suche nach "kriminologischen Aussagen" vergleich auch Garland (Of Crimes and Criminals, in: The  Oxford Handbook of Criminology, 2. Aufl. Oxford 1997: 12 ff.).
 




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*Über die wichtigsten Mysterien der Religion. München 1788
*Über die wichtigsten Mysterien der Religion. München 1788
*Auffschlüsse zur Magie aus geprüften Erfahrungen über verborgene philosophische Wissenschaften und verdeckte Geheimnisse der Natur (2 Bände). Brünn: Joh. Sylv. Siedler 1788/90  
*Auffschlüsse zur Magie aus geprüften Erfahrungen über verborgene philosophische Wissenschaften und verdeckte Geheimnisse der Natur (2 Bände). Brünn: Joh. Sylv. Siedler 1788/90  
*Über die Notwendigkeit physiologischer Kenntnisse bei Beurteilung der Verbrechen. 1791
*Über die Notwendigkeit physiologischer Kenntnisse bei Beurteilung der Verbrechen. 1791
*Originalbriefe unglücklicher Menschen, als Beyträge zur Geschichte des menschlichen Elendes den Freunden der Menschheit geweiht. 1793
*Originalbriefe unglücklicher Menschen, als Beyträge zur Geschichte des menschlichen Elendes den Freunden der Menschheit geweiht. 1793
*Die Wolke über dem Heiligthum - oder - Etwas, wovon sich die stolze Philosophie unsers Jahrhunderts nichts träumen läßt. 1802 (2. ungekürzte Neuausgabe Haarlem: Rozekruis Pers 1994)
*Die Wolke über dem Heiligthum - oder - Etwas, wovon sich die stolze Philosophie unsers Jahrhunderts nichts träumen läßt. 1802 (2. ungekürzte Neuausgabe Haarlem: Rozekruis Pers 1994)
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