Karl von Eckartshausen: Unterschied zwischen den Versionen

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Hofrat Karl von Eckartshausen (1752-1803), unehelicher Sohn des Grafen Karl v. Haimhausen, war ein deutscher Philosoph und Theosoph. Er studierte an der Jesuitenuniversität von Ingolstadt Philosophie und Rechtswissenschaft, war Bücherzensor (von 1780-98), Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und gehörte kurzzeitig der 1776 in Ingolstadt gegründeten Geheimgesellschaft der Illuminaten an. Als der Illuminatenorden 1784/85 verboten wurde, beteiligte er sich an den "patriotischen" Angriffen auf die Ordensoberen. Er verfasste rührselige Lustspiele und konzentrierte sich ab ca. 1790 fast ausschließlich auf religiöse und mystische Veröffentlichungen. Einer seiner treuen Leser war der russische Zar Alexander I.
Hofrat Karl von Eckartshausen (1752-1803), unehelicher Sohn des Grafen Karl v. Haimhausen, war ein deutscher Philosoph und Theosoph. Er studierte an der Jesuitenuniversität von Ingolstadt Philosophie und Rechtswissenschaft, war Bücherzensor (von 1780-98), Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und gehörte kurzzeitig der 1776 in Ingolstadt gegründeten Geheimgesellschaft der Illuminaten an. Als der Illuminatenorden 1784/85 verboten wurde, beteiligte er sich an den "patriotischen" Angriffen auf die Ordensoberen. Er verfasste rührselige Lustspiele und konzentrierte sich ab ca. 1790 fast ausschließlich auf religiöse und mystische Veröffentlichungen. Einer seiner treuen Leser war der russische Zar Alexander I.


Hans-Dieter Schwind erwähnt Karl v. Eckartshausen, weil er in dessen Ausführungen "Über die Notwendigkeit physiologischer Kenntnisse bei Beurteilung der Verbrechen" einen frühen Beitrag der Psychologie zur Entstehung der [[Kriminologie]] sieht. Auch klängen einige seiner Ansichten recht modern, ähnelten sie doch den Strafzumessungsvorschriften Er wies auf die Bedeutung der Erziehung hin, die der Verbrecher erhalten habe - daneben aber gelte es auch zu berücksichtigen: "die Lage, in welcher er sich befand,als er zur bösen Tat schritt, das Maß an Erkenntnissen, die Reihe seiner vorhergehenden Handlungen, die Langsamkeit oder Geschwindigkeit, mit welcher er seine Verbrechen vollstreckte; die Reizung, welche er dazu empfing, und die Äußerung, welche er noch einige Zeit über die begangene Tat von sich gab; das Temperament, welches er von seinen Eltern annehmen mußte, wie sie es ihm mit auf die Welt gaben; seinen Stand, sein Alter" (1791: 19f.).  
Hans-Dieter Schwind erwähnt Karl v. Eckartshausen in seinem Standardwerk "Kriminologie", weil dieser mit seinen Ausführungen "Über die Notwendigkeit physiologischer Kenntnisse bei Beurteilung der Verbrechen" als einer der Vorläufer der [[Kriminologie]] anzusehen sei. Auch stehe er für den Beitrag der Psychologie zur Kriminologie. Die Ansichten von Karl v. Eckartshausen seien recht modern, ähnelten sogar den Strafzumessungsvorschriften in § 46 des Strafgesetzbuches. So habe v. Eckartshausen auf die Bedeutung der Erziehung hingewiesen, die der Verbrecher erhalten habe - daneben aber habe er auch zu berücksichtigen gefordert: "die Lage, in welcher er sich befand, als er zur bösen Tat schritt, das Maß an Erkenntnissen, die Reihe seiner vorhergehenden Handlungen, die Langsamkeit oder Geschwindigkeit, mit welcher er seine Verbrechen vollstreckte; die Reizung, welche er dazu empfing, und die Äußerung, welche er noch einige Zeit über die begangene Tat von sich gab; das Temperament, welches er von seinen Eltern annehmen mußte, wie sie es ihm mit auf die Welt gaben; seinen Stand, sein Alter" (1791: 19f.).
 
Abgesehen von der irrigen Etikettierung Karl v. Eckartshausens als Psychologe ist zu bezweifeln, dass die Ausführungen v. Eckartshausens irgend eine Einfluss auf die Entstehung der wissenschaftlichen Disziplin der Kriminologie gehabt hätten - jedenfalls keinen, der über denjenigen  hinausgeht, den die Ausführungen anderer "großer Männer" wie Sokrates, Thomas von Aquin oder Martin Luther über Taten, Täter oder Strafen gehabt haben. an der Schwindschen Einordnung Karl v. Eckartshausens problematisch, dass er offenbar alles und jedes, was jemals von irgend jemand zu Taten, Tätern oder Strafen geschrieben wurde, als Teil der Geschichte der Kriminologie auffasst. zufassen. Fragen des Rechtsbruchs, der Täter und der Bdie Geschichte der Kriminologie irreführend




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