Karl von Eckartshausen: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Eckartshausen, Karl von wurde nach Karl von Eckartshausen verschoben)
Zeile 1: Zeile 1:
   
   
Hofrat Karl v. Eckartshausen (1752-1803), unehelicher Sohn des Grafen Karl v. Haimhausen, war ein deutscher Philosoph und Theosoph. Er studierte an der Jesuitenuniversität von Ingolstadt Philosophie und Rechtswissenschaft, war Bücherzensor (von 1780-98), Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und gehörte kurzzeitig der 1776 in Ingolstadt gegründeten Geheimgesellschaft der Illuminaten an. Als der Illuminatenorden 1784/85 verboten wurde, beteiligte er sich an den "patriotischen" Angriffen auf die Ordensoberen. Er verfasste rührselige Lustspiele und konzentrierte sich ab ca. 1790 fast ausschließlich auf religiöse und mystische Veröffentlichungen. Einer seiner treuen Leser war der russische Zar Alexander I.
Hofrat '''Karl von Eckartshausen''' (1752-1803), unehelicher Sohn des Grafen Karl v. Haimhausen, war ein deutscher Philosoph und Theosoph. Er studierte an der Jesuitenuniversität von Ingolstadt Philosophie und Rechtswissenschaft, war Bücherzensor (von 1780-98), Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und gehörte kurzzeitig der 1776 in Ingolstadt gegründeten Geheimgesellschaft der Illuminaten an. Als der Illuminatenorden 1784/85 verboten wurde, beteiligte er sich an den "patriotischen" Angriffen auf die Ordensoberen. Er verfasste rührselige Lustspiele und konzentrierte sich ab ca. 1790 fast ausschließlich auf religiöse und mystische Veröffentlichungen. Einer seiner treuen Leser war der russische Zar Alexander I.


Hans-Dieter Schwind erwähnt Karl v. Eckartshausen in seinem Standardwerk "Kriminologie", weil dieser mit seinen Ausführungen "Über die Notwendigkeit physiologischer Kenntnisse bei Beurteilung der Verbrechen" als einer der Vorläufer der [[Kriminologie]] anzusehen sei. Auch stehe er für den Beitrag der Psychologie zur Kriminologie. Die Ansichten v. Eckartshausens seien recht modern, ähnelten sogar den Strafzumessungsvorschriften in § 46 des Strafgesetzbuches. So habe v. Eckartshausen auf die Bedeutung der Erziehung hingewiesen, die der Verbrecher erhalten habe - daneben aber habe er auch zu berücksichtigen gefordert: "die Lage, in welcher er sich befand, als er zur bösen Tat schritt, das Maß an Erkenntnissen, die Reihe seiner vorhergehenden Handlungen, die Langsamkeit oder Geschwindigkeit, mit welcher er seine Verbrechen vollstreckte; die Reizung, welche er dazu empfing, und die Äußerung, welche er noch einige Zeit über die begangene Tat von sich gab; das Temperament, welches er von seinen Eltern annehmen mußte, wie sie es ihm mit auf die Welt gaben; seinen Stand, sein Alter" (1791: 19f.).
Hans-Dieter Schwind erwähnt Karl v. Eckartshausen in seinem Standardwerk "Kriminologie", weil dieser mit seinen Ausführungen "Über die Notwendigkeit physiologischer Kenntnisse bei Beurteilung der Verbrechen" als einer der Vorläufer der [[Kriminologie]] anzusehen sei. Auch stehe er für den Beitrag der Psychologie zur Kriminologie. Die Ansichten v. Eckartshausens seien recht modern, ähnelten sogar den Strafzumessungsvorschriften in § 46 des Strafgesetzbuches. So habe v. Eckartshausen auf die Bedeutung der Erziehung hingewiesen, die der Verbrecher erhalten habe - daneben aber habe er auch zu berücksichtigen gefordert: "die Lage, in welcher er sich befand, als er zur bösen Tat schritt, das Maß an Erkenntnissen, die Reihe seiner vorhergehenden Handlungen, die Langsamkeit oder Geschwindigkeit, mit welcher er seine Verbrechen vollstreckte; die Reizung, welche er dazu empfing, und die Äußerung, welche er noch einige Zeit über die begangene Tat von sich gab; das Temperament, welches er von seinen Eltern annehmen mußte, wie sie es ihm mit auf die Welt gaben; seinen Stand, sein Alter" (1791: 19f.).
Zeile 7: Zeile 7:
Zur Kritik der Ausbeutung beliebiger historischer Werke auf der Suche nach "kriminologischen Aussagen" vergleich auch Garland (Of Crimes and Criminals, in: The  Oxford Handbook of Criminology, 2. Aufl. Oxford 1997: 12 ff.).  
Zur Kritik der Ausbeutung beliebiger historischer Werke auf der Suche nach "kriminologischen Aussagen" vergleich auch Garland (Of Crimes and Criminals, in: The  Oxford Handbook of Criminology, 2. Aufl. Oxford 1997: 12 ff.).  


 
==Werke==
 
Werke von Karl v. Eckartshausen
 
*Über die wichtigsten Mysterien der Religion. München 1788
*Über die wichtigsten Mysterien der Religion. München 1788
*Auffschlüsse zur Magie aus geprüften Erfahrungen über verborgene philosophische Wissenschaften und verdeckte Geheimnisse der Natur (2 Bände). Brünn: Joh. Sylv. Siedler 1788/90  
*Auffschlüsse zur Magie aus geprüften Erfahrungen über verborgene philosophische Wissenschaften und verdeckte Geheimnisse der Natur (2 Bände). Brünn: Joh. Sylv. Siedler 1788/90  
1.480

Bearbeitungen