Karl David August Röder: Unterschied zwischen den Versionen

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Im engen Zusammenhang mit seinen theoretischen Bestrebungen steht sein Eintreten für die Reform des Strafvollzugs durch die Einzelhaft, das vielleicht die am meisten erfolgreiche Seite seiner Thätigkeit bildet. Hier hat ihm auch die Anerkennung, namentlich der deutschen Strafanstaltsbeamten nicht gefehlt. Im übrigen würdigte auch seine strafrechtlichen Leistungen das Ausland in weit höherem Maße als die Heimath. In Holland (z. B. Moddermann), in Spanien (z. B. Giner), in Italien (z. B. Gabba) hatte er zahlreiche Anhänger und Verehrer, und noch in neuerer Zeit hat ihn der Oesterreicher Vargha mit begeisterten Worten gepriesen (Die Abschaffung der Strafknechtschaft [1896] I, 130). Allerdings fehlte es auch hier nicht an Polemik, insbesondere F. Carrara und A. Buccellati sind seinen Ausführungen über italienische Strafrechtswissenschaft (in der Rivista penale II, 273 ff.) scharf entgegengetreten. (....)
Im engen Zusammenhang mit seinen theoretischen Bestrebungen steht sein Eintreten für die Reform des Strafvollzugs durch die Einzelhaft, das vielleicht die am meisten erfolgreiche Seite seiner Thätigkeit bildet. Hier hat ihm auch die Anerkennung, namentlich der deutschen Strafanstaltsbeamten nicht gefehlt. Im übrigen würdigte auch seine strafrechtlichen Leistungen das Ausland in weit höherem Maße als die Heimath. In Holland (z. B. Moddermann), in Spanien (z. B. Giner), in Italien (z. B. Gabba) hatte er zahlreiche Anhänger und Verehrer, und noch in neuerer Zeit hat ihn der Oesterreicher Vargha mit begeisterten Worten gepriesen (Die Abschaffung der Strafknechtschaft [1896] I, 130). Allerdings fehlte es auch hier nicht an Polemik, insbesondere F. Carrara und A. Buccellati sind seinen Ausführungen über italienische Strafrechtswissenschaft (in der Rivista penale II, 273 ff.) scharf entgegengetreten. (....)
Eine größere biographische Arbeit über Röder ist nicht vorhanden. Kurze Skizzen geben Strauch in v. Weech, Badische Biographien III, 130–132, v. Lilienthal in: Heidelberger Strafrechtslehrer, 1903, S. 36–38 (Heidelberger Professoren aus dem XIX. Jahrhundert. Heidelberg 1903. I, 238 f.)".
Eine größere biographische Arbeit über Röder ist nicht vorhanden. Kurze Skizzen geben Strauch in v. Weech, Badische Biographien III, 130–132, v. Lilienthal in: Heidelberger Strafrechtslehrer, 1903, S. 36–38 (Heidelberger Professoren aus dem XIX. Jahrhundert. Heidelberg 1903. I, 238 f.)".
Empfohlene Zitierweise:


Artikel „Röder, Karl David August“ von K. v. Lilienthal. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 55 (1910), S. 590–591, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:R%C3%B6der,_Karl_David_August&oldid=1017532 (Version vom 6. Juni 2010, 12:51 Uhr UTC)
 
== Quelle ==
*K. v. Lilienthal: "Röder, Karl David August“, in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 55 (1910), S. 590–591.
 
Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource [[http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:R%C3%B6der,_Karl_David_August&oldid=1017532]] (Version vom 6. Juni 2010, 12:51 Uhr UTC)

Version vom 6. Juni 2010, 15:17 Uhr

Der vor allem an der Reform des Strafwesens interessierte Naturrechtler Karl David August Röder (*23.06.1806 in Darmstadt; gest. 20.12.1879) war ein Schüler von Karl Christian Friedrich Krause (1781-1832) und entwickelte eine Besserungstheorie der Strafe, die auch in Spanien und Lateinamerika rezipiert wurde.

Nachdem seine staatsrechtliche Habilitation (1830 in Gießen) umgehend zum Verbot staatsrechtlicher Vorlesungen geführt hatte, zog Röder nach Heidelberg, wo er 1839 mit einer strafkritischen Abhandlung „Commentatio de quaestione an poena malum esse debeat“ die dortige Lehrbefugnis erwarb und 1842 zum außerordentlichen Professor ernannt wurde. 1846 erschien Röders Hauptwerk ("Grundzüge des Naturrechts oder der Rechtsphilosophie"; 1860-63 zweite Auflage). Das Werk fand in Deutschland geringe, im Ausland lebhafte Anerkennung.

In der Allgemeinen Deutschen Biographie von 1910 heißt es, dass Röder bei seiner Bekämpfung der Vergeltungstheorien der Strafe zwar von naturrechtlichen KonstruKtionen ausgegangen sei und seine Besserungstheorie auf sie gegründet habe, dass ihm aber deutlich weniger an Systematik als an Humanisierung gelegen habe:

"so liegt ihm doch vor allem an der praktischen Umgestaltung des Strafrechts und Strafvollzuges, dessen Gestaltung im geltenden Rechte seinem warmherzigen Empfinden als eine sinnlose und deshalb unberechtigte Quälerei des Verbrechers erschien. Das hat ihn nicht müde werden [591] lassen, wieder und wieder gegen die herrschende Richtung anzukämpfen, deren Mängeln er dadurch glaubte abhelfen zu können, daß er Besserung des Verbrechers zum ausschließlichen Strafzweck erhob. Dadurch ist er zum typischen Vertreter der Besserungstheorie in Deutschland geworden, und dadurch hat er sich einen Platz in der Geschichte der Strafrechtswissenschaft gesichert. Sein Streben fand freilich in Deutschland mehr Kritik als Beifall (vgl. z. B. Heinze in v. Holtzendorff’s Handbuch des Strafrechts II, 264, 269 – Laistner, Das Recht in der Strafe, S. 162 – v. Bar, Handbuch des Strafrechts I, 264 f.), und zweifellos scheitert seine Theorie, wie alle Theorien, die ausschließlich nur einen Zweck der Strafe gelten lassen wollen, an ihrer Undurchführbarkeit in der Praxis. Im engen Zusammenhang mit seinen theoretischen Bestrebungen steht sein Eintreten für die Reform des Strafvollzugs durch die Einzelhaft, das vielleicht die am meisten erfolgreiche Seite seiner Thätigkeit bildet. Hier hat ihm auch die Anerkennung, namentlich der deutschen Strafanstaltsbeamten nicht gefehlt. Im übrigen würdigte auch seine strafrechtlichen Leistungen das Ausland in weit höherem Maße als die Heimath. In Holland (z. B. Moddermann), in Spanien (z. B. Giner), in Italien (z. B. Gabba) hatte er zahlreiche Anhänger und Verehrer, und noch in neuerer Zeit hat ihn der Oesterreicher Vargha mit begeisterten Worten gepriesen (Die Abschaffung der Strafknechtschaft [1896] I, 130). Allerdings fehlte es auch hier nicht an Polemik, insbesondere F. Carrara und A. Buccellati sind seinen Ausführungen über italienische Strafrechtswissenschaft (in der Rivista penale II, 273 ff.) scharf entgegengetreten. (....) Eine größere biographische Arbeit über Röder ist nicht vorhanden. Kurze Skizzen geben Strauch in v. Weech, Badische Biographien III, 130–132, v. Lilienthal in: Heidelberger Strafrechtslehrer, 1903, S. 36–38 (Heidelberger Professoren aus dem XIX. Jahrhundert. Heidelberg 1903. I, 238 f.)".


Quelle

  • K. v. Lilienthal: "Röder, Karl David August“, in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 55 (1910), S. 590–591.

Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource [[1]] (Version vom 6. Juni 2010, 12:51 Uhr UTC)