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1920 äußert sich Binding mit Alfred Hoche über „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" und schrieb u.a.: „Jede unverbotene Tötung eines Dritten muß als Erlösung mindestens für ihn empfunden werden: sonst verbietet sich ihre Freigabe von selbst. Daraus ergibt sich aber eine Folgerung als unbedingt notwendig: die volle Achtung des Lebenswillens aller, auch der kränksten und gequältesten und nutzlosesten Menschen.“ Der Unwert eines Lebens kann sich nach Binding und Hoche dementsprechend nur daraus ergeben, dass es sowohl „für die Lebensträger wie für die Gesellschaft“ keinen Wert hat. Selbst die Mehrzahl der „Ballastexistenzen“, die gesellschaftlich ohne Nutzen seien, komme für die vorgeschlagene „Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ nicht in Betracht, erklärte Hoche, der die späteren NS-Aktionen zutiefst missbilligte und sich 1943 das Leben nahm, abschließend.
1920 äußert sich Binding mit Alfred Hoche über „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" und schrieb u.a.: „Jede unverbotene Tötung eines Dritten muß als Erlösung mindestens für ihn empfunden werden: sonst verbietet sich ihre Freigabe von selbst. Daraus ergibt sich aber eine Folgerung als unbedingt notwendig: die volle Achtung des Lebenswillens aller, auch der kränksten und gequältesten und nutzlosesten Menschen.“ Der Unwert eines Lebens kann sich nach Binding und Hoche dementsprechend nur daraus ergeben, dass es sowohl „für die Lebensträger wie für die Gesellschaft“ keinen Wert hat. Selbst die Mehrzahl der „Ballastexistenzen“, die gesellschaftlich ohne Nutzen seien, komme für die vorgeschlagene „Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ nicht in Betracht, erklärte Hoche, der die späteren NS-Aktionen zutiefst missbilligte und sich 1943 das Leben nahm, abschließend.


== Literatur ==
== Werke ==


    * Binding, Karl: Die Normen und ihre Übertretung, vier Bände (1872 bis 1920)
*Binding, Karl: Die Normen und ihre Übertretung, vier Bände (1872 bis 1920)
    * Binding, Karl: Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts, bes. Teil, zwei Bände (1902 bis
*Binding, Karl: Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts, bes. Teil, zwei Bände (1902 bis 1905)
                    1905)
*Binding, Karl: Die Schuld im deutschen Strafrecht (1919)
    * Binding, Karl: Die Schuld im deutschen Strafrecht (1919)
*Binding, Karl & Alfred Hoche (1920) Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form. Leipzig: Felix Meiner. Nachdruck 2006: Berlin (Berliner Wissenschafts-Verlag)
    * Binding, Karl & Alfred Hoche (1920) Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß    
      und ihre Form. Leipzig: Felix Meiner. Nachdruck 2006: Berlin (Berliner Wissenschafts-Verlag)
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