Karl Binding: Unterschied zwischen den Versionen

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Das bringt Binding in Konflikt mit der modernen oder soziologischen Schule der Strafrechtswissenschaft um Franz v. Liszt ("Zweckstrafe").  
Das bringt Binding in Konflikt mit der modernen oder soziologischen Schule der Strafrechtswissenschaft um Franz v. Liszt ("Zweckstrafe").  


1919 äußert sich Binding mit Alfred Hoche in einer Broschüre über „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form.“
1920 äußert sich Binding mit Alfred Hoche zusammen in einer Broschüre über „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form.“ Darin heißt es u.a.: „Jede unverbotene Tötung eines Dritten muß als Erlösung mindestens für ihn empfunden werden: sonst verbietet sich ihre Freigabe von selbst. Daraus ergibt sich aber eine Folgerung als unbedingt notwendig: die volle Achtung des Lebenswillens aller, auch der kränksten und gequältesten und nutzlosesten Menschen.“ Der Unwert eines Lebens kann sich nach Binding und Hoche dementsprechend nur daraus ergeben, dass es sowohl „für die Lebensträger wie für die Gesellschaft“ keinen Wert hat. Selbst die Mehrzahl der „Ballastexistenzen“, die gesellschaftlich ohne Nutzen seien, komme für die vorgeschlagene „Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ nicht in Betracht, so Hoche abschließend.
Darin heißt es u.a.: „Jede unverbotene Tötung eines Dritten muß als Erlösung mindestens für ihn empfunden werden: sonst verbietet sich ihre Freigabe von selbst. Daraus ergibt sich aber eine Folgerung als unbedingt notwendig: die volle Achtung des Lebenswillens aller, auch der kränksten und gequältesten und nutzlosesten Menschen.“ Der Unwert eines Lebens kann sich nach Binding und Hoche dementsprechend nur daraus ergeben, dass es sowohl „für die Lebensträger wie für die Gesellschaft“ keinen Wert hat. Selbst die Mehrzahl der „Ballastexistenzen“, die gesellschaftlich ohne Nutzen seien, komme für die vorgeschlagene „Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ nicht in Betracht, so Hoche abschließend.
Die Broschüre wurde für die sog. Euthanasie-Aktion (T4) herangezogen, die - anders als die Autoren proklamiert hatten - dem Lebenswillen der Betroffenen keine Bedeutung beimaß. Hoche selbst missbilligte die NS-Aktionen zutiefst und starb 1943 durch Suizid.
Die Broschüre wurde für die sog. Euthanasie-Aktion (T4) herangezogen, die - anders als die Autoren proklamiert hatten - dem Lebenswillen der Betroffenen keine Bedeutung beimaß. Hoche selbst missbilligte die sog. Euthanasie während des NS-Regimes und starb 1943 durch Suizid.
 
== Literatur ==
 
Binding/Hoche (1920) Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form. Leipzig: Felix Meiner
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