Zu den Hindernissen, die beim weltweiten Siegeszug des aus Arabien stammenden Heißgetränks zu überwinden waren, gehörte zeitweilig auch in Frankreich und der Schweiz, vor allem aber in Deutschland das Kaffeeverbot.

Entstehung

Nachdem der Augsburger Arzt Leonhard Rauwolf 1582 in seinem Reisebericht aus dem Morgendland "ein gutes Getränk" beschrieben hatte, das "wie Tinte so schwarz" sei und das man "des Morgens früh" zu trinken pflege, "ohne alle Abscheu und vor jedermann", etablierten sich im Laufe des 17. Jahrhunderts in allen großen europäischen Handelsstädten die ersten Kaffeehäuser. Während die Kaffeehäuser in Italien, Frankreich und England zu Symbolen für Öffentlichkeit und Aktivität des Bürgertums wurden, hatte es der Kaffee in Deutschland schwer - und wurde eher zu einem Symbol für häusliche Beschaulichkeit ("Kaffeeklatsch"). Als teures Importgut wurde er von der Obrigkeit zudem Einschränkungen unterworfen. Dazu gehörte die Einrichtung staatlicher Monopole für Röstung und Verkauf, die Erhebung hoher Steuern und der Erlass von Kaffeeverboten.


Das preußische Kaffeeverbot vom 21.01.1781

Jährlich importiert Preußen für 700 000 preußische Taler Kaffee. Friedrich II. verbietet daraufhin das Kaffeerösten im Kleinen. Reiche Leute müssen einen sog. Brennschein erwerben. In den öffentlichen "Brandhäusern" ist Kaffee so teuer, dass das gemeine Volk sich das Getränk nicht mehr leisten kann.

Wortlaut

  • Artikel 1: Es ist allen und jeden, die nicht die Erlaubnis haben, Caffé zu brennen, verbothen, weder in ihren Häusern, und irgend anderwo ungebrannten Caffé zu führen, auch keinen andern gebrannten, als denjenigen von der General-Niederlage in versiegelten und gestempelten Paqueten, bey Strafe Zehn Pfund Reichs-Taler für jedes Pfund, zu haben.
  • Artikel 2: Bey Vermeidung gleicher Strafe, ist allen und jeden, welche nicht die Erlaubnis haben, Caffé zu brennen, verbothen, weder in ihren Häusern noch irgend anderwo dergleichen zu brennen.
  • Artikel 3: Diejenigen, welche Caffé in Bohnen in ihren Häusern haben, sollen innerhalb 8 Tagen dem Accis-Amte der nächsten Stadt, getreulich anzeigen und davon nichts ohne dessen Vorbewußt zu gebrauchen etc."

Durchsetzung

  • Der von Friedrich schon 1766 zusammen mit weiteren 200 Steuerbeamten aus Paris geholte Steuerfachmann de la Haye hatte die Besteuerung von Luxusgütern angeregt und stand an der Spitze der Anti-Kaffee-Bürokratie
  • Durch die Wohngebiete wurden Kriegsveteranen in ihren alten Uniformen geschickt. Auftrag: nach Kaffee zu schnüffeln, sich Zugang zu entsprechenden Wohnungen zu verschaffen und Kaffee samt Geschirr zu beschlagnahmen.

Weitere Beispiele

  • 1765-1784: Kaffeeverbote in Lippe, Dresden, Bonn
  • 1776 Fritzlar (Hessen) verbietet das Kaffeetrinken unter hoher Strafdrohung. Geistliche können für 8 Gulden Dispens erhalten.
  • Bistum Hildesheim: "Eure Väter, deutsche Männer, tranken Branntwein und wurden bei Bier wie Friedrich der Große aufgezogen, waren fröhlich und guten Mutes. Dies wollen wir auch. Ihr sollt den reichen Halbbrüdern unserer Nation Holz und Wein, aber kein Geld mehr für Kaffee schicken. Alle Töpfe, vornehmlich Tassen und gemeine Schälchen, Mühlen, Brennmaschinen, kurz alles, zu welchem das Beiwort Kaffee zugesetzt werden kann, soll zerstört und zertrümmert werden, damit dessen Andenken unseren Mitgenossen gerichtet sei" (Schievelbusch 1980: 87).
  • 1784 Herzogtum Westfalen: vier Jahre Zuchthaus auf die unerlaubte Einfuhr von 50 Pfund Kaffee
  • 1785 Paderborn: mit einem von fast der gesamten Bürgerschaft besuchten öffentlichen Kaffeetrinken ("Kaffeerevolution") wird das Kaffeeverbot de facto abgeschafft.

Literatur

  • Bürgin, Eugen C. (1978) Kaffee. Künzelsau, Thalwil, Salzburg: Sigloch.
  • Schievelbusch, Wolfgang (1980) Das Paradies, der Geschmack und die Vernunft. Eine Geschichte der Genussmittel. München: Hanser.

Weblinks

  • Kaffee in: Wikipedia (dt.) [[1]]
  • Kaffeeverbot in: Regiowiki (Hessen) [[2]]
  • Nutzlose Verbote [[3]]