Kaffeeverbot: Unterschied zwischen den Versionen

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== Weitere Beispiele ==
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*1756: Schweden verbietet Kaffee und Tee aufgrund exzessiven Missbrauchs; unter Gustav III. wird das Verbot wieder aufgehoben. Um die Schädlichkeit von Kaffee und Tee festzustellen, wandelte Gustav III. nach einer wiederholt berichteten Anekdote, deren Wahrheitsgehalt noch zu überprüfen wäre, die Todesstrafe bei eineiigen Zwillingen in Konsumstrafen um. Einer der beiden Zwillinge musste täglich unter Aufsicht je eines Professors eine große Menge Kaffee trinken, der andere Tee. Es vergingen Jahre, "ohne dass jedoch einer Anstalten machte, das Zeitliche zu segnen. Schließlich starb einer der Professoren, dann starb der zweite, der König wurde ermordet, und immer noch tranken die beiden Verbrecher ihre Portionen Kaffee und Tee, bis sie im hohen Alter von der Bühne abtraten" (Gerhart Söhn, in: Bürgin 1978: 36f.). Der Teetrinker starb zuerst: mit 83 (so: Bremer 1996).  
*Nachdem das 1756 in Schweden erlassene Kaffee- und Teeverbot von Gustav III. aufgehoben wird, der Streit über die Schädlichkeit der Substanzen aber noch anhält, begnadigt der König (der von der Schädlichkeit des Kaffes überzeugt ist) zwei Mörder. Der eine wird verpflichtet, jeden Tag unter Aufsicht eines Professors eine große Menge Kaffee zu trinken. Ein zweiter Mörder wird verpflichtet, dieselbe Menge Tee zu trinken - unter Aufsicht eines weiteren Professors. Nach einigen Quellen handelte es sich sogar um eineiige Zwillingsbrüder. Der König nahm an, der Kaffeetrinker werde zuerst das Zeitliche segnen. Doch es sollte anders kommen. Zuerst starben die Professoren. Dann wurde Gustav III. 1792 ermordet. Viele Jahre später starb der erste der beiden Mörder. Es war der Teetrinker. Er war 83 Jahre alt geworden (vgl. Gerhart Söhn in: Bürgin 1978: 36f.; Bremer 1996).  


*1765-1784: Kaffeeverbote in Lippe, Dresden, Bonn
*1765-1784: Kaffeeverbote in Lippe, Dresden, Bonn
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