Kaffeeverbot: Unterschied zwischen den Versionen

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*1765-1784: Kaffeeverbote in Lippe, Dresden, Bonn
*1765-1784: Kaffeeverbote in Lippe, Dresden, Bonn
*1769: Basel (Schweiz): Da "der Missbrauch des Kaffeetrinkens under Unserem Landvolke dermaßen eingerissen, dass sich davon schon bey vielen die schädlichen Wirkungen erzeiget; so hat Unsere landesväterliche Sorge für das Wohl Unserer Underthanen Uns nicht erlaubet, diesen in alle Weeg so schädlichen Missbrauch auf der Landschaft stärker einreißen zu lassen, sonders Uns bewogen, demselben Einhalt zu thun. Wir verbieten demnach allen und jeden Unserer Unterthanen und Landleuten (außer denen Wirten für die Reisenden), den Gebrauch und das Trinken des Kaffee, es eey mit Milch, oder pur, bey einer Strafe von fünf Pfunden für das erste mal des Darwiderhandelns, und bey doppelter Strafe für das zweyte Mal" (Bürgin 1978: 34).
*1776 Fritzlar (Hessen) verbietet das Kaffeetrinken unter hoher Strafdrohung. Geistliche können für 8 Gulden Dispens erhalten.
*1776 Fritzlar (Hessen) verbietet das Kaffeetrinken unter hoher Strafdrohung. Geistliche können für 8 Gulden Dispens erhalten.


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