Jugendstrafvollzug

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Jugendstrafvollzug

Jugendkriminalität

Deutschland

In Deutschland wird das Jugendstrafrecht im Jugendgerichtsgesetz und im Strafvollzugsgesetz geregelt. Dabei wird im Strafvollzugsgesetz nur der Strafvollzug der Erwachsenen behandelt. Die Länder haben einzelne Jugendstrafvollzugsgesetze, di eseit 2007 angewendet werden. Bis zu dieser Zeit galten die Paragraphen § 91 JGG, Definition der Aufgaben des Jugendstrafvollzuges und § 92 JGG, der bestimmt, dass der Jugendstrafvollzug in eigenen Jugendstrafanstalten stattzufinden habe.

USA

Bei dem amerikanischen Jugendrecht verhält es sich ähnlich wie bei dem deutschen Jugendrecht. Jugendliche Straftäter sollen vor dem Volljährigkeitsalter eine Sonderstellung im Vergleich zu den Erwachsenen Straftätern einnehmen. Erzieherische Maßnahmen sollen hier von Bestrafungen im Vordergrund stehen.

Ein großer Unterschied besteht jedoch in dem Gerichtswesen. In den USA ist immer ein einheitliches Jugendgericht(juvenile court)für alle Taten, ob Straftaten oder jugendtypisches deviantes Verhalten wie Schulschwänzen zuständig. Bei Strafsachen hat das "juveline court" die Möglichkeit, eine Verzichtserklärung über die Zuständigkeit unter Einhaltung allgemeiner Prozessgrundsätze sowie vom "Supreme Court" festgelegter Kriterien zur Aburteilung an das Erwachsenengericht zu überweisen.

1991 wurden 176.000 Jugendliche nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

Der Jugendvollzug stellt sich entweder in eine Einweisung in offene Erziehungscamps oder geschlossene Anstalten dar, die den "medium - security penitentiaries" (mittlere Sicherheitsstufe) ähnlich sind.

Ein weitere gravierender Unterschied ist die Zuständigkeit der Polizei. Die Jugendabteilungen haben einen Ermessensspielraum, ob sie festgenommene Jugendliche lediglich verwarnen, unter Verzicht auf ein formales Strafverfahren in ein polizeiliches Diversionsprogramm (police-based diversion program), bei dem die Erziehung im Vordergrund steht, oder zur Durchführung des Gerichtsverfahrens in Haft nimmt.

Alle Einrichtungen des Jugendvollzuges verfügen über Behandlungsprogramme wie Schul- und Berufsausbildung. Dabei stehen sie aber unter ständiger Kritik, dass es sich trotz aller Möglichkeiten um ein Gefängnis handelt, mit der Wirklichkeit als "legalisierter Kindesmißbrauch".


"juvenile courts" Zivilgericht im Kinderinteresse

Literatur

[1]ml

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Quellenhinweis

Strafvollzug in den USA