Jugendstrafvollzug

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Jugendstrafvollzug

Jugendkriminalität

Deutschland

In Deutschland wird das Jugendstrafrecht im Jugendgerichtsgesetz und im Strafvollzugsgesetz geregelt. Dabei wird im Strafvollzugsgesetz nur der Strafvollzug der Erwachsenen behandelt. Die Länder haben einzelne Jugendstrafvollzugsgesetze, di eseit 2007 angewendet werden. Bis zu dieser Zeit galten die Paragraphen § 91 JGG, Definition der Aufgaben des Jugendstrafvollzuges und § 92 JGG, der bestimmt, dass der Jugendstrafvollzug in eigenen Jugendstrafanstalten stattzufinden habe.

USA

Bei dem amerikanischen Jugendrecht verhält es sich ähnlich wie bei dem deutschen Jugendrecht. Jugendliche Straftäter sollen vor dem Volljährigkeitsalter eine Sonderstellung im Vergleich zu den Erwachsenen Straftätern einnehmen. Erzieherische Maßnahmen sollen hier von Bestrafungen im Vordergrund stehen.

Ein großer Unterschied besteht jedoch in dem Gerichtswesen. In den USA ist immer ein einheitliches Jugendgericht(juvenile court)für alle Taten, ob Straftaten oder jugendtypisches deviantes Verhalten wie Schulschwänzen zuständig.

Ein weitere gravierender Unterschied ist die Zuständigkeit der Polizei. Die Jugendabteilungen haben einen Ermessensspielraum, ob sie festgenommene Jugendliche lediglich verwarnen, unter Verzicht auf ein formales Strafverfahren in ein polizeiliches Diversionsprogramm (police-based diversion program), bei dem die Erziehung im Vordergrund steht, oder zur Durchführung des Gerichtsverfahrens in Haft nimmt.



"juvenile courts" Zivilgericht im Kinderinteresse


Literatur

[1]ml

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[3]

[4]

Quellenhinweis

Strafvollzug in den USA