Jugendstrafvollzug: Unterschied zwischen den Versionen

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Rechtsgrundlage des Strafvollzugs für Erwachsene ist das am 1. Januar 1977 in Kraft getretene Strafvollzugsgesetz (StVollzG).
Rechtsgrundlage des Strafvollzugs für Erwachsene ist das am 1. Januar 1977 in Kraft getretene Strafvollzugsgesetz (StVollzG).
Im Gegensatz zum Strafvollzugsgesetz für Erwachsene, war der Vollzug der Jugendstrafe allerdings nur ansatzweise gesetzlich geregelt. Trotz verschiedener Gesetzesentwürfe ist keiner dieser Entwürfe als Jugendstrafvollzugsgesetz in Kraft getreten. Der Vollzug der Jugendstrafe war nur in Grundzügen im Jugendgerichtsgesetz (JGG) und StVollzG gesetzlich geregelt.  
Im Gegensatz zum Strafvollzugsgesetz für Erwachsene, war der Vollzug der Jugendstrafe allerdings nur ansatzweise gesetzlich geregelt. Trotz verschiedener Gesetzesentwürfe ist keiner dieser Entwürfe als Jugendstrafvollzugsgesetz in Kraft getreten. Der Vollzug der Jugendstrafe war nur in Grundzügen im Jugendgerichtsgesetz (JGG) und StVollzG gesetzlich geregelt.  
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