Jugendstrafvollzug: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Förderalismusreform'''
'''Förderalismusreform'''
Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 sind die Bundesländer für die Gesetzgebung im Bereich des Strafvollzuges zuständig. Damit ist auch die Gesetzgebungskompetenz für den Jugendstrafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen.
Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 sind die Bundesländer für die Gesetzgebung im Bereich des Strafvollzuges zuständig. Damit ist auch die Gesetzgebungskompetenz für den Jugendstrafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen.




'''Geltende Rechtslage'''
'''Geltende Rechtslage'''
Sämtliche Bundesländer sind der zeitlichen Vorgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt. Seit dem 1. 1. 2008 gelten 16 Jugendstrafvollzugsgesetze in Deutschland.
Sämtliche Bundesländer sind der zeitlichen Vorgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt. Seit dem 1. 1. 2008 gelten 16 Jugendstrafvollzugsgesetze in Deutschland.
In Bayern, Hamburg und Niedersachsen sind diese zugleich Gesetze für den Erwachsenenstrafvollzug mit einem Abschnitt über den Jugendstrafvollzug. Zudem gibt es in Niedersachsen auch einen weiteren Abschnitt über den Untersuchungshaftvollzug.  
In Bayern, Hamburg und Niedersachsen sind diese zugleich Gesetze für den Erwachsenenstrafvollzug mit einem Abschnitt über den Jugendstrafvollzug. Zudem gibt es in Niedersachsen auch einen weiteren Abschnitt über den Untersuchungshaftvollzug.  
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'''Deliktstruktur bei Jugendstrafgefangenen'''
'''Deliktstruktur bei Jugendstrafgefangenen'''
Die Zusammensetzung der Jugendstrafvollzugspopulation hat sich im Laufe der Zeit teilweise erheblich verändert.
Die Zusammensetzung der Jugendstrafvollzugspopulation hat sich im Laufe der Zeit teilweise erheblich verändert.


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