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In Deutschland ist das Jugendstrafrecht im Jugendgerichtsgesetz und im Strafvollzugsgesetz geregelt. Dabei wird im Strafvollzugsgesetz nur der Strafvollzug der Erwachsenen behandelt. Die Länder haben einzelne Jugendstrafvollzugsgesetze, die | In Deutschland ist das Jugendstrafrecht im Jugendgerichtsgesetz und im Strafvollzugsgesetz geregelt. Dabei wird im Strafvollzugsgesetz nur der Strafvollzug der Erwachsenen behandelt. Die Länder haben einzelne Jugendstrafvollzugsgesetze, die seit 2007 angewendet werden. Bis zu dieser Zeit galten die Paragraphen § 91 JGG (Definition der Aufgaben des Jugendstrafvollzuges) und § 92 JGG (der bestimmt, dass der Jugendstrafvollzug in eigenen Jugendstrafanstalten stattzufinden habe). | ||
Hinzu kam § 176 StVollzG [http://bundesrecht.juris.de/stvollzg/__176.htmlStVollzG] hinzu, der die Bezahlung der Gefangenenarbeit im Jugendstrafvollzug regelt. | Hinzu kam § 176 StVollzG [http://bundesrecht.juris.de/stvollzg/__176.htmlStVollzG] hinzu, der die Bezahlung der Gefangenenarbeit im Jugendstrafvollzug regelt. |
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