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In Deutschland wird das Jugendstrafrecht im Jugendgerichtsgesetz und im Strafvollzugsgesetz geregelt. Dabei wird im Strafvollzugsgesetz nur der Strafvollzug der Erwachsenen behandelt. Die Länder haben einzelne Jugendstrafvollzugsgesetze, di eseit 2007 angewendet werden. Bis zu dieser Zeit galten die Paragraphen § 91 JGG, Definition der Aufgaben des Jugendstrafvollzuges und § 92 JGG, der bestimmt, dass der Jugendstrafvollzug in eigenen Jugendstrafanstalten stattzufinden habe. | In Deutschland wird das Jugendstrafrecht im Jugendgerichtsgesetz und im Strafvollzugsgesetz geregelt. Dabei wird im Strafvollzugsgesetz nur der Strafvollzug der Erwachsenen behandelt. Die Länder haben einzelne Jugendstrafvollzugsgesetze, di eseit 2007 angewendet werden. Bis zu dieser Zeit galten die Paragraphen § 91 JGG, Definition der Aufgaben des Jugendstrafvollzuges und § 92 JGG, der bestimmt, dass der Jugendstrafvollzug in eigenen Jugendstrafanstalten stattzufinden habe. | ||
Später kam noch [http://bundesrecht.juris.de/stvollzg/__176.htmlStVollzG] hinzu, der die Bezahlung der Gefangenenarbeit im Jugendstrafvollzug regelt. | Später kam noch § 176 StVollzG [http://bundesrecht.juris.de/stvollzg/__176.htmlStVollzG] hinzu, der die Bezahlung der Gefangenenarbeit im Jugendstrafvollzug regelt. | ||
Am 31. Mai 2006 kam es zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Frage des Jugendstrafvollzuges. Das Gericht stellte einen verfassungswidrigen Zustand fest und verlangte vom Gesetzgeber die Schaffung einer Rechtsgrundlage bis zum Ende des Jahres 2007. | |||
In der Föderalismusreform [http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismusreform]hat jedes einzelne Bundesland die Gesetzgebungshoheit. Somit können unterschiedliche Jugendstrafvollzugsgesetze entstehen. Als erstes Bundesland hat Bremen am 30. März 2007 ein Jugendstrafvollzugsgesetz verabschiedet. | |||
== USA == | == USA == |
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