Jugendstrafvollzug: Unterschied zwischen den Versionen

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In Deutschland wird das Jugendstrafrecht im Jugendgerichtsgesetz und im Strafvollzugsgesetz geregelt. Dabei wird im Strafvollzugsgesetz nur der Strafvollzug der Erwachsenen behandelt. Die Länder haben einzelne Jugendstrafvollzugsgesetze, di eseit 2007 angewendet werden. Bis zu dieser Zeit galten die Paragraphen § 91 JGG, Definition der Aufgaben des Jugendstrafvollzuges und § 92 JGG, der bestimmt, dass der Jugendstrafvollzug in eigenen Jugendstrafanstalten stattzufinden habe.
In Deutschland wird das Jugendstrafrecht im Jugendgerichtsgesetz und im Strafvollzugsgesetz geregelt. Dabei wird im Strafvollzugsgesetz nur der Strafvollzug der Erwachsenen behandelt. Die Länder haben einzelne Jugendstrafvollzugsgesetze, di eseit 2007 angewendet werden. Bis zu dieser Zeit galten die Paragraphen § 91 JGG, Definition der Aufgaben des Jugendstrafvollzuges und § 92 JGG, der bestimmt, dass der Jugendstrafvollzug in eigenen Jugendstrafanstalten stattzufinden habe.


Später kam noch [http://bundesrecht.juris.de/stvollzg/__176.htmlStVollzG] hinzu, der die Bezahlung der Gefangenenarbeit im Jugendstrafvollzug regelt.
Später kam noch § 176 StVollzG [http://bundesrecht.juris.de/stvollzg/__176.htmlStVollzG] hinzu, der die Bezahlung der Gefangenenarbeit im Jugendstrafvollzug regelt.




In der Verfassungsgerichtsentscheidung ( BVerfGE 33,1)
Am 31. Mai 2006 kam es zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Frage des Jugendstrafvollzuges. Das Gericht stellte einen verfassungswidrigen Zustand fest und verlangte vom Gesetzgeber die Schaffung einer Rechtsgrundlage bis zum Ende des Jahres 2007.




Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit eines nicht gesetzlich geregelten Strafvollzuges (BVerfGE 33, 1) und der Schaffung eines Strafvollzugsgesetzes für Erwachsene begann eine Diskussion über die Notwendigkeit eines Jugendstrafvollzugsgesetzes. Eine Jugendstrafvollzugskommission tagte unter dem Vorsitz von Alexander Böhm und produzierte einen Entwurf, der jedoch trotz mehrerer Anläufe des Bundesjustizministeriums niemals Gesetz wurde.
In der Föderalismusreform [http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismusreform]hat jedes einzelne Bundesland die Gesetzgebungshoheit. Somit können unterschiedliche Jugendstrafvollzugsgesetze entstehen. Als erstes Bundesland hat Bremen am 30. März 2007 ein Jugendstrafvollzugsgesetz verabschiedet.
 
Am 31. Mai 2006 kam es zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage. Das Gericht stellte klar, dass auch hier ein verfassungswidriger Zustand herrsche und verlangte vom Gesetzgeber die Schaffung einer Rechtsgrundlage bis zum Ende des Jahres 2007. Zugleich machte das Gericht eine Reihe von inhaltlichen Vorgaben, welche bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen sind.


== USA ==
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