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Ebenfalls um das angestrebte Erziehungsziel zu erreichen gestattet Abs. 3 den Jugendstrafvollzug aufzulockern und in geeigneten Fällen in freien Formen durchzuführen. Aufgelockerte und freiere Vollzugsformen können sowohl durch die Öffnung der Anstalten nach innen wie auch nach außen erprobt werden. | Ebenfalls um das angestrebte Erziehungsziel zu erreichen gestattet Abs. 3 den Jugendstrafvollzug aufzulockern und in geeigneten Fällen in freien Formen durchzuführen. Aufgelockerte und freiere Vollzugsformen können sowohl durch die Öffnung der Anstalten nach innen wie auch nach außen erprobt werden. | ||
-- Alte Fassung des JGG für §§ 91,92; Mit Änderung 2008 nicht mehr gültig -- | |||
Quelle siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/index.html | |||
====='''Trennungsprinzip'''===== | ====='''Trennungsprinzip'''===== | ||
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Gem. § 92 I JGG ist die Jugendstrafe in gesonderten Anstalten zu vollziehen. | Gem. § 92 I JGG ist die Jugendstrafe in gesonderten Anstalten zu vollziehen. | ||
Hier findet sich eine Konkretisierung des Trennungsprinzips, wonach die jungen Gefangenen von denen nach Allgemeinen Strafrecht Verurteilten fernzuhalten sind. | |||
Durchbrochen wird das Trennungsprinzip bei jungen weiblichen Gefangenen. Grund hierfür ist einerseits die zu geringe Zahl der verurteilten jungen Frauen für Sonderanstalten oder auch nur für Sonderabteilungen. Zum anderen erscheint die Gefährdung der jungen Gefangenen durch ältere Mitgefangene im Frauenvollzug weniger gravierend. | Durchbrochen wird das Trennungsprinzip bei jungen weiblichen Gefangenen. Grund hierfür ist einerseits die zu geringe Zahl der verurteilten jungen Frauen für Sonderanstalten oder auch nur für Sonderabteilungen. Zum anderen erscheint die Gefährdung der jungen Gefangenen durch ältere Mitgefangene im Frauenvollzug weniger gravierend. | ||
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in Schleswig-Holstein die Jugendanstalt Neumünster; | in Schleswig-Holstein die Jugendanstalt Neumünster; | ||
in Thüringen die Jugendstrafanstalt Ichtershausen, JVA Erfurt und JVA Untermaßfeld; | in Thüringen die [[Jugendstrafanstalt Ichtershausen]], JVA Erfurt und JVA Untermaßfeld; | ||
== '''USA''' == | == '''USA''' == | ||
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Internet-Publikation [http://www.jura.uni-greifswald.de/duenkel www.jura.uni-greifswald.de/duenkel Publikationen, Internet, Jugendstrafrecht]. | Internet-Publikation [http://www.jura.uni-greifswald.de/duenkel www.jura.uni-greifswald.de/duenkel Publikationen, Internet, Jugendstrafrecht]. | ||
Internt-Veröffentlichung des JGG: http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/index.html | |||
Dünkel, Frieder/ Geng, Bernd: Rechtstatsächliche Befunde zum Jugendstrafvollzug in Deutschland, Forum Strafvollzug -Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 2/ 2007, Seite 65- 79. | Dünkel, Frieder/ Geng, Bernd: Rechtstatsächliche Befunde zum Jugendstrafvollzug in Deutschland, Forum Strafvollzug -Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 2/ 2007, Seite 65- 79. |
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