Jugendstrafvollzug: Unterschied zwischen den Versionen

173 Bytes hinzugefügt ,  15:50, 28. Apr. 2011
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(7 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 30: Zeile 30:
====='''Vollzugsziel: Erziehungsaufgabe'''=====
====='''Vollzugsziel: Erziehungsaufgabe'''=====


ich mag sven un tackääääDas Jugendstrafrecht wird vom Erziehungsgedanken beherrscht.
Das Jugendstrafrecht wird vom Erziehungsgedanken beherrscht.
Nach § 91 Abs. 1 JGG hat aber auch der Vollzug der Jugendstrafe als ultima ratio die Aufgabe, den Verurteilten zu einem „rechtschaffenen und verantwortungsbewussten Lebenswandel“ zu erziehen.
Nach § 91 Abs. 1 JGG hat aber auch der Vollzug der Jugendstrafe als ultima ratio die Aufgabe, den Verurteilten zu einem „rechtschaffenen und verantwortungsbewussten Lebenswandel“ zu erziehen.
Deshalb müssen gem. § 91 Abs. 4 JGG die Vollzugsbeamten für die Erziehungsaufgabe des Vollzugs geeignet und ausgebildet sein.
Deshalb müssen gem. § 91 Abs. 4 JGG die Vollzugsbeamten für die Erziehungsaufgabe des Vollzugs geeignet und ausgebildet sein.
Zeile 38: Zeile 38:
Ebenfalls um das angestrebte Erziehungsziel zu erreichen gestattet Abs. 3 den Jugendstrafvollzug aufzulockern und in geeigneten Fällen in freien Formen durchzuführen. Aufgelockerte und freiere Vollzugsformen können sowohl durch die Öffnung der Anstalten nach innen wie auch nach außen erprobt werden.
Ebenfalls um das angestrebte Erziehungsziel zu erreichen gestattet Abs. 3 den Jugendstrafvollzug aufzulockern und in geeigneten Fällen in freien Formen durchzuführen. Aufgelockerte und freiere Vollzugsformen können sowohl durch die Öffnung der Anstalten nach innen wie auch nach außen erprobt werden.


-- Alte Fassung des JGG für §§ 91,92; Mit Änderung 2008 nicht mehr gültig --
Quelle siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/index.html


====='''Trennungsprinzip'''=====
====='''Trennungsprinzip'''=====
Zeile 43: Zeile 45:
Gem. § 92 I JGG ist die Jugendstrafe in gesonderten Anstalten zu vollziehen.
Gem. § 92 I JGG ist die Jugendstrafe in gesonderten Anstalten zu vollziehen.


aba tacke noch viel mehr!!!!!!!!!Hier findet sich eine Konkretisierung des Trennungsprinzips, wonach die jungen Gefangenen von denen nach Allgemeinen Strafrecht Verurteilten fernzuhalten sind.
Hier findet sich eine Konkretisierung des Trennungsprinzips, wonach die jungen Gefangenen von denen nach Allgemeinen Strafrecht Verurteilten fernzuhalten sind.
Durchbrochen wird das Trennungsprinzip bei jungen weiblichen Gefangenen. Grund hierfür ist einerseits die zu geringe Zahl der verurteilten jungen Frauen für Sonderanstalten oder auch nur für Sonderabteilungen. Zum anderen erscheint die Gefährdung der jungen Gefangenen durch ältere Mitgefangene im Frauenvollzug weniger gravierend.
Durchbrochen wird das Trennungsprinzip bei jungen weiblichen Gefangenen. Grund hierfür ist einerseits die zu geringe Zahl der verurteilten jungen Frauen für Sonderanstalten oder auch nur für Sonderabteilungen. Zum anderen erscheint die Gefährdung der jungen Gefangenen durch ältere Mitgefangene im Frauenvollzug weniger gravierend.


Zeile 241: Zeile 243:
in Schleswig-Holstein die Jugendanstalt Neumünster;
in Schleswig-Holstein die Jugendanstalt Neumünster;


in Thüringen die Jugendstrafanstalt Ichtershausen, JVA Erfurt und JVA Untermaßfeld;
in Thüringen die [[Jugendstrafanstalt Ichtershausen]], JVA Erfurt und JVA Untermaßfeld;


== '''USA''' ==
== '''USA''' ==
Zeile 276: Zeile 278:


Internet-Publikation [http://www.jura.uni-greifswald.de/duenkel www.jura.uni-greifswald.de/duenkel Publikationen, Internet, Jugendstrafrecht].
Internet-Publikation [http://www.jura.uni-greifswald.de/duenkel www.jura.uni-greifswald.de/duenkel Publikationen, Internet, Jugendstrafrecht].
Internt-Veröffentlichung des JGG: http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/index.html


Dünkel, Frieder/ Geng, Bernd: Rechtstatsächliche Befunde zum Jugendstrafvollzug in Deutschland, Forum Strafvollzug -Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 2/ 2007, Seite 65- 79.
Dünkel, Frieder/ Geng, Bernd: Rechtstatsächliche Befunde zum Jugendstrafvollzug in Deutschland, Forum Strafvollzug -Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 2/ 2007, Seite 65- 79.
14

Bearbeitungen