Jugendstrafvollzug: Unterschied zwischen den Versionen

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====='''Vollzugsziel: Erziehungsaufgabe'''=====
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ich mag sven un tackääääDas Jugendstrafrecht wird vom Erziehungsgedanken beherrscht.
Das Jugendstrafrecht wird vom Erziehungsgedanken beherrscht.
Nach § 91 Abs. 1 JGG hat aber auch der Vollzug der Jugendstrafe als ultima ratio die Aufgabe, den Verurteilten zu einem „rechtschaffenen und verantwortungsbewussten Lebenswandel“ zu erziehen.
Nach § 91 Abs. 1 JGG hat aber auch der Vollzug der Jugendstrafe als ultima ratio die Aufgabe, den Verurteilten zu einem „rechtschaffenen und verantwortungsbewussten Lebenswandel“ zu erziehen.
Deshalb müssen gem. § 91 Abs. 4 JGG die Vollzugsbeamten für die Erziehungsaufgabe des Vollzugs geeignet und ausgebildet sein.
Deshalb müssen gem. § 91 Abs. 4 JGG die Vollzugsbeamten für die Erziehungsaufgabe des Vollzugs geeignet und ausgebildet sein.
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Ebenfalls um das angestrebte Erziehungsziel zu erreichen gestattet Abs. 3 den Jugendstrafvollzug aufzulockern und in geeigneten Fällen in freien Formen durchzuführen. Aufgelockerte und freiere Vollzugsformen können sowohl durch die Öffnung der Anstalten nach innen wie auch nach außen erprobt werden.
Ebenfalls um das angestrebte Erziehungsziel zu erreichen gestattet Abs. 3 den Jugendstrafvollzug aufzulockern und in geeigneten Fällen in freien Formen durchzuführen. Aufgelockerte und freiere Vollzugsformen können sowohl durch die Öffnung der Anstalten nach innen wie auch nach außen erprobt werden.


-- Alte Fassung des JGG für §§ 91,92; Mit Änderung 2008 nicht mehr gültig --
Quelle siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/index.html


====='''Trennungsprinzip'''=====
====='''Trennungsprinzip'''=====
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in Schleswig-Holstein die Jugendanstalt Neumünster;
in Schleswig-Holstein die Jugendanstalt Neumünster;


in Thüringen die Jugendstrafanstalt Ichtershausen, JVA Erfurt und JVA Untermaßfeld;
in Thüringen die [[Jugendstrafanstalt Ichtershausen]], JVA Erfurt und JVA Untermaßfeld;


== '''USA''' ==
== '''USA''' ==
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Internet-Publikation [http://www.jura.uni-greifswald.de/duenkel www.jura.uni-greifswald.de/duenkel Publikationen, Internet, Jugendstrafrecht].
Internet-Publikation [http://www.jura.uni-greifswald.de/duenkel www.jura.uni-greifswald.de/duenkel Publikationen, Internet, Jugendstrafrecht].
Internt-Veröffentlichung des JGG: http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/index.html


Dünkel, Frieder/ Geng, Bernd: Rechtstatsächliche Befunde zum Jugendstrafvollzug in Deutschland, Forum Strafvollzug -Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 2/ 2007, Seite 65- 79.
Dünkel, Frieder/ Geng, Bernd: Rechtstatsächliche Befunde zum Jugendstrafvollzug in Deutschland, Forum Strafvollzug -Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 2/ 2007, Seite 65- 79.
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