Jugendstrafrecht

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Begriff

Geschichte

Grundzüge

Reformvorschläge

Im Jahre 2003 brachte die baden-württembergische Landesregierung einen Vorschlag für die Veränderung des Jugendstrafrechts in drei Punkten in den Bundesrat ein:

  • Die Straftaten von 18-21jährigen Tätern sollen in der Regel nach Erwachsenen-, nicht nach Jugendstrafrecht geahndet werden (Anlass: in Baden-Württemberg wurden 80% der von Heranwachsenden begangenen Gewaltdelikte in der Praxis nach Jugendstrafrecht behandelt)
  • In Einzelfällen soll es für Jugendliche, die nach dem Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden, zusätzlich einen "Warnschussarrest" von höchstens vier Wochen Dauer geben, der nach Möglichkeit in einer Arrestanstalt, nicht in einem normalen Gefängnis abzusitzen ist, um den Kontakt mit älteren Straffälligen zu vermeiden
  • Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende von 10 auf 15 Jahre.

Dieser Novellierungsvorschlag wurde zu Jahresbeginn 2008 wieder aus der Schublade geholt, als die Frage, was man gegen die Jugendkriminalität tun könne, in einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert wurde.