Jugendgewalt in Deutschland

Aus Krimpedia – das Kriminologie-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wird bearbeitet von Cordula v. D

Definition

Jugendgewalt ist eine spezielle Form von Jugendkriminalität. Wenn von Jugendgewalt gesprochen wird, ist in der Regel die direkte physische Gewaltanwendung durch einzelne oder Gruppen von Jugendlichen gegen andere Personen gemeint. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden teilweise auch Akte mutwilliger Sachbeschädigung zur Jugendgewalt gezählt. Der Begriff der Jugendgewalt ist unscharf, da seine Bestandteile Jugend und Gewalt je nach akademischer Disziplin sowie historischem und kulturellem Kontext unterschiedlich definiert werden.

Jugend

Der Begriff Jugend kann chronologisch, funktional oder kulturell definiert werden. Chronologische Definitionen beziehen sich auf das Lebensalter, in dem junge Menschen als Jugendliche bezeichnet werden. Hier gibt es keine einheitliche Festlegung. Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) bezeichnet Jugend als einen Altersabschnitt zwischen 15 und 24 Jahren. Innerhalb dessen wird zwischen Teenagern (13-19) und jungen Erwachsenen (20-24) unterschieden. In den meisten Ländern gelten 18 Jahre als die Schwelle zum Erwachsenenalter. In Deutschland ist nach dem Jugendgerichtsgesetz Jugendlicher – und damit strafmündig –, wer mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Als Heranwachsende werden 18- bis unter 21-Jährige bezeichnet. Auf diese kann je nach psychosozialem Reifegrad Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Funktionale Definitionen bezeichnen Jugend als Übergangsphase von der Kindheit zum Erwachsenenalter, die sich durch psychische und körperliche Veränderungen sowie bestimmte Rituale auszeichnet. Kulturelle Definitionen beziehen sich auf gesellschaftliche Rollen von und Rollenerwartungen an Jugendliche, die je nach sozialem und historischem Kontext unterschiedlich ausfallen können. In beiden Fällen geht es also nicht um einen festgelegten Altersabschnitt, sondern Jugend wird als ein gesellschafts- und kulturspezifischer sozialer Status, verbunden mit bestimmten Verhaltensweisen, verstanden.


Gewalt

Der Begriff Gewalt kommt ursprünglich aus dem althochdeutschen und steht für walten bzw. waltan, was wiederum für stark sein/beherrschen steht. Im Allgemeinen Kontext wird unter Gewalt eine Einwirkung auf einen anderen oder eine Sache, die zur psychischen oder physischen Schädigung führt, verstanden.

Die Formen und Ursachen von Jugendgewalt

Die Formen der Gewalt werden in psychische/verbale, physische/körperliche und in strukturelle Gewalt unterteilt. Die Ursachen beziehen sich auf psychologische, pädagogische, kulturelle/soziologische, biologische und kriminologische Erklärungsversuche.


Jugendgewalt

Die Jugendgewalt wurde erst ab Mitte des 20. Jahrhunderts als gesellschaftliches Erscheinungsbild wahrgenommen. Die Jugendgewalt äußert sich in den meisten Fällen durch Gruppenverhalten (beide Geschlechter). Erscheinungsformen von Jugendgewalt sind Vandalismus, Protestaktionen von ideologisch geprägten Gruppen, Erpressung, Diskriminierung, Straßenkämpfe, Amokläufe in Schulen, Rechts-bzw. Linksextremismus etc.. Jugendgewalt stellt nach wie vor einen kleinen Teil der Gewaltausübung in der Gesellschaft dar. Die Jugendgewalt steht im Kontext mit Jugenddelinquenz und Jugendkriminalität.

Literatur

  • Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge(1997): Fachlexikon der Sozialen Arbeit
  • Eyferth/Otto/Tiersch(Hrsg.)(1987): Handbuch zur Sozialarbeit/Sozialpädagogik
  • Kaiser/Kerner/Sack/Schellhoss(Hrsg.)(1993): Kleines Kriminologisches Wörterbuch
  • Lamnek,Siegfried(1993): Theorien abweichenden Verhaltens
  • Peetz(2008): Youth, crime, and the responses of the state: Discourses on violence in Costa Rica, Nicaragua, and El Salvador, GIGA Working Paper, Nr. 80
  • Stimmer, Franz(1995): Lexikon der Sozialpädagogik und Sozialarbeit
  • Zimbardo,Pilip(1995): Psychologie