Jugendgewalt in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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== Definition Jugendgewalt ==


Jugendgewalt ist eine spezielle Form von [[Jugendkriminalität]]. Wenn von Jugendgewalt gesprochen wird, ist in der Regel die direkte physische Gewaltanwendung durch einzelne oder Gruppen von Jugendlichen gegen andere Personen gemeint. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden teilweise auch Akte mutwilliger Sachbeschädigung zur Jugendgewalt gezählt. Der Begriff der Jugendgewalt ist unscharf, da seine Bestandteile Jugend und [[Gewalt]] je nach akademischer Disziplin sowie historischem und kulturellem Kontext unterschiedlich definiert werden.  
== Definition ==
 
Mit dem recht unscharfen Begriff der Jugendgewalt ist in der Regel die direkte physische Gewaltanwendung von einzeln oder in Gruppen agierenden Jugendlichen gegen andere Personen (gelegentlich aber zusätzlich auch die mutwillige Sachbeschädigung) gemeint. Zu den "Jugendlichen" werden in Deutschland auf jeden Fall alle 14- bis 17-Jährigen (die "Jugendlichen" im rechtlichen Sinne), gelegentlich aber auch die 18- bis unter 21-Jährigen (die "Heranwachsenden" im rechtlichen Sinne) gezählt.  


Nach dem deutschen [http://bundesrecht.juris.de/jgg/index.html Jugendgerichtsgesetz] sind Jugendliche Personen, die mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Als Heranwachsende werden 18- bis unter 21-Jährige bezeichnet. Auf jugendliche Täter wird in jedem Falle das [[Jugendstrafrecht]] angewandt, während bei Heranwachsenden je nach psychosozialem Reifegrad die Wahl zwischen Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht besteht. Der allgemeine Sprachgebrauch schließt in den Begriff der Jugendgewalt zumeist auch Heranwachsende mit ein.


== Ubiquität und Spontanbewährung ==
== Ubiquität und Spontanbewährung ==
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