Jugendgewalt in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Anschluss an Einzelfälle besonders schwerer jugendlicher Gewalttaten werden in den Medien sowie der Politik regelmäßig Forderungen nach Strafverschärfungen laut. Ein prominentes Beispiel ist die im Jahr 2008 während des hessischen Landtagswahlkampfes vom damaligen Ministerpräsidenten Roland Koch angestoßene Strafverschärfungsdebatte (für eine Zusammenfassung, siehe die Beiträge zu [[Jugendkriminalität]] und[[ Jugendstrafrecht]]). Diese Debatte hat Koch zwar politisch mehr geschadet als genutzt, und die meisten der geforderten Verschärfungen („Warnschussarrest“, Heraufsetzung der Höchststrafe auf 15 Jahre, regelmäßige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende etc.) wurden bis her nicht umgesetzt, mit Ausnahme der nachträglichen [[Sicherungsverwahrung]] für Jugendliche (siehe auch [[Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht]]). Dennoch bleiben solche Strafverschärfungsforderungen in der kriminalpolitischen Diskussion und werden bei jedem von den Medien dramatisierten Einzelfall wieder neu diskutiert.  
Im Anschluss an Einzelfälle besonders schwerer jugendlicher Gewalttaten werden in den Medien sowie der Politik regelmäßig Forderungen nach Strafverschärfungen laut. Ein prominentes Beispiel ist die im Jahr 2008 während des hessischen Landtagswahlkampfes vom damaligen Ministerpräsidenten Roland Koch angestoßene Strafverschärfungsdebatte (für eine Zusammenfassung, siehe die Beiträge zu [[Jugendkriminalität]] und[[ Jugendstrafrecht]]). Diese Debatte hat Koch zwar politisch mehr geschadet als genutzt, und die meisten der geforderten Verschärfungen („Warnschussarrest“, Heraufsetzung der Höchststrafe auf 15 Jahre, regelmäßige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende etc.) wurden bis her nicht umgesetzt, mit Ausnahme der nachträglichen [[Sicherungsverwahrung]] für Jugendliche (siehe auch [[Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht]]). Dennoch bleiben solche Strafverschärfungsforderungen in der kriminalpolitischen Diskussion und werden bei jedem von den Medien dramatisierten Einzelfall wieder neu diskutiert.  


Allerdings lassen in den vergangenen Jahren erfolgte Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes eine Tendenz zu Strafverschärfungen sowohl bezüglich des Jugendstrafrechts als auch des Jugendstrafvollzugs erkennen (Ostendorf, 2010). Dass es sich bei dieser Entwicklung um symbolische Kriminalpolitik bzw. symbolisches Strafrecht handelt, zeigt sich zum einen daran, dass sie vor dem Hintergrund einer tatsächlichen Abnahme der Jugendgewalt und –kriminalität stattfindet. Zum anderen haben Rückfalluntersuchungen gezeigt, dass harte Strafen für jugendliche Gewalttäter in der Regel keinen abschreckenden Effekt haben, sondern im Gegenteil eher entsozialisierend als resozialisierend wirken (Ostendorf, 2008).  
Allerdings lassen in den vergangenen Jahren erfolgte Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes eine Tendenz zu Strafverschärfungen sowohl bezüglich des Jugendstrafrechts als auch des Jugendstrafvollzugs erkennen (Ostendorf, 2010). Dass es sich bei dieser Entwicklung um [[symbolische Kriminalpolitik]] bzw. [[symbolisches Strafrecht]] handelt, zeigt sich zum einen daran, dass sie vor dem Hintergrund einer tatsächlichen Abnahme der Jugendgewalt und –kriminalität stattfindet. Zum anderen haben Rückfalluntersuchungen gezeigt, dass harte Strafen für jugendliche Gewalttäter in der Regel keinen abschreckenden Effekt haben, sondern im Gegenteil eher entsozialisierend als resozialisierend wirken (Ostendorf, 2008).


== Prävention ==
== Prävention ==
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