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Nach dem deutschen [http://bundesrecht.juris.de/jgg/index.html Jugendgerichtsgesetz] sind Jugendliche Personen, die mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Als Heranwachsende werden 18- bis unter 21-Jährige bezeichnet. Auf jugendliche Täter wird in jedem Falle das [[Jugendstrafrecht]] angewandt, während bei Heranwachsenden je nach psychosozialem Reifegrad die Wahl zwischen Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht besteht. Der allgemeine Sprachgebrauch schließt in den Begriff der Jugendgewalt zumeist auch Heranwachsende mit ein. | Nach dem deutschen [http://bundesrecht.juris.de/jgg/index.html Jugendgerichtsgesetz] sind Jugendliche Personen, die mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Als Heranwachsende werden 18- bis unter 21-Jährige bezeichnet. Auf jugendliche Täter wird in jedem Falle das [[Jugendstrafrecht]] angewandt, während bei Heranwachsenden je nach psychosozialem Reifegrad die Wahl zwischen Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht besteht. Der allgemeine Sprachgebrauch schließt in den Begriff der Jugendgewalt zumeist auch Heranwachsende mit ein. | ||
== | == Häufigkeit und Erscheinungsformen == | ||
== Ursachen == | |||
== Prävention und Intervention == | |||
== Literatur == | == Literatur == | ||
== Weblinks == |
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