Intervention

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Eine Intervention bezeichnet die Einmischung eines Staates, mehrerer Staaten oder internationaler Organisationen in die Innen- oder Außenpolitik eines anderen Staates durch Androhung oder Anwendung von Gewalt oder nichtmilitärischen Drucks. Interventionen können bis zum gewaltsamen Sturz der Regierung eines Landes und zur Zerstörung der Lebensgrundlagen des politischen Systems führen. Die Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates ist im Wesentlichen machtabhängig, deshalb spielen die jeweilige Überlegenheit und die Stärke des intervenierenden Staates die entscheidende Rolle. Interventionen geschehen vorrangig in jüngeren Staaten mit einer schwachen Legitimationsbasis und einer geringen politischen Handlungsfähigkeit.

Problematisch ist die Durchführung einer Intervention vor allem aufgrund der souveränen Gleichheit aller Staaten sowie aufgrund des Interventionsverbots und des Gewaltverbotes, welche zu den tragenden Säulen der internationalen Ordnung und des Völkerrechts zählen. Legitimation erlangt eine Intervention heute dadurch, dass nicht nur eine territoriale Friedensbedrohung vorliegt, sondern die Wahrung der Menschenrechte gefährdet ist. Allgemein besteht das Dilemma-Problem, Schutz vor Kriegsverbrechen und Völkermord zu gewährleisten, gleichzeitig aber die internationalen Rechtsvorschriften eingehalten werden müssen: es geht um ethisch-normative vs. rechtlich-nationale Beweggründe. Auch die Vereinten Nationen sind grundsätzlich an das Interventionsverbot gebunden. Ausgenommen sind hierbei Situationen, in denen der Sicherheitsrat nach Kapitel VII der Charta Zwangsmaßnahmen zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit beschließt (Art. 2 Ziffer 7).

Kommt es zu schweren Verletzungen von Menschenrechten, stellt sich die Frage, wann mit einer Intervention zu humanitären Zwecken extern eingegriffen werden muss, um menschliches Leid zu stoppen. Menschrechtsverletzungen in anderen Staaten werden zunehmend öffentlich angeprangert und nicht mehr als reine innere Angelegenheit der Staaten betrachtet. Schwere Menschenrechtsverletzungen, Völkermord und Vertreibungen können als Argumentation für eine fremde Einflussnahme herangezogen werden. Neben humanitären Aspekten können auch ökonomische Interessen (Erlangung der Kontrolle über Ressourcen etc.) oder die Angst, vorrangig seitens der westlichen Staaten, vor transnationalem Terrorismus sein. Terroristen, die fragile Staaten als Rückzugs- und Operationsräume nutzen, sollen durch Interventionen präventiv bekämpft werden.

Die primären gewünschten Effekte von Interventionen sind die Beseitigung humanitärer Notlagen, die Verringerung der Bedrohung für den Weltfrieden, die Herstellung internationaler Sicherheit, die Reduktion der Intensivität sowie die schnellere Beendigung von Konflikten. Die Risiken dabei sind, dass sich innerstaatliche Auseinandersetzungen durch Drittparteien auch künstlich verlängern können. Des Weiteren sind Interventionen oft auf rasche Erfolge ausgerichtet und genügen nicht der Komplexität der Konflikte. Interventionen können ebenso durch die Anwendung militärischer Gewalt kriegerische Auseinandersetzungen verschärfen und die zu schützende Bevölkerung gegen den Intervenierenden aufbringen. Auch besteht die Gefahr, dass es dabei zu weiteren Menschenrechtverletzungen kommt.

Literatur: Cochrane, Feargal (2008): Ending Wars, Cambridge, S.39-69. Evans, Gareth (2008): The Responsibility to protect. Ending Mass Atrocity Crimes Once and For all, Washington. Hironaka, Ann (2005): Neverending Wars: The international community, weak states and the Perpetuation of Civil War, Cambridge, S. 130-148. Schmidt, Manfred G. (2004): Wörterbuch zur Politik, Stuttgart. Wulf, Herbert (2005): Internationalisierung und Privatisierung von Krieg und Frieden, Baden-Baden.