Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV)

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Die Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV) wurde Ende 1888 von den Professoren Adolphe Prins (Brüssel), v. Liszt (Halle) und v. Hamel (Amsterdam) gegründet. Im Mittelpunkt des Programms, das von der Überzeugung getragen war, dass das Thema "Verbrechen und Strafen" in Wissenschaft und Gesetzgebung ebenso sehr vom soziologischen wie vom juristischen Gesichtspunkt aus zu betrachten sei, stand die Reform des Strafensystems und des Strafvollzugs, insbesondere die Bekämpfung der als verderblich angesehenen kurzzeitigen Freiheitsstrafen. Als Ersatz für die kurze Freiheitsstrafe war "Arbeitsstrafe ohne Einsperrung" - heute würde man von gemeinnütziger Arbeit sprechen - vorgesehen. Auch setzte sich die IKV für die Einführung der "bedingten Verurteilung" (= Strafaussetzung auf Bewährung) ein.

Noch im 19. Jahrhundert formulierte die IKV neun zentrale Anliegen: Heranziehung anderer Mittel als nur der Strafe zur Bekämpfung der Verbrechen; Benutzung der soziologischen und anthropologischen Forschungen; Unterscheidung von Gelegenheits- und Gewohnheitsverbrechern (sowie Unschädlichmachung der letztgenannten, sofern sie unverbesserlich sind); Beseitigung der Trennung des Strafvollzugs von der Strafrechtspflege; Verbesserung der Gefängnisse; Ersatz der kurzzeitigen Freiheitsstrafen; Bemessung der Strafdauer bei langzeitigen Freiheitsstrafen auch nach den Ergebnissen des Strafvollzugs.

Die ersten Kongresse der IKV, die jeweils durch Gutachten und Berichte vorbereitet waren, wurden in Brüssel (1889), Bern (1890), Kristiania (1891), Paris (1893) abgehalten. Die Vereinigung, die auch sowohl ein französisches als auch ein deutsches Jahrbuch herausgab, zählte zur Zeit des Pariser Kongresses über 600 Mitglieder aus fast allen Staaten Europas, aus Nord- und Südamerika, Ägypten und Japan.

Literatur

Bellmann, Elisabeth (1994) Die Internationale Kriminalistische Vereinigung (1888-1932