Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV) wurde, eine Gesellschaft, welche von der Überzeu-
Die Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV) wurde Ende 1888 von den Professoren Adolphe Prins (Brüssel), v. Liszt (Halle) und v. Hamel (Amsterdam) gegründet. Im Mittelpunkt des Programms, das von der Überzeugung getragen war, dass das Thema "Verbrechen und Strafen" in Wissenschaft und Gesetzgebung ebenso sehr vom soziologischen wie vom juristischen Gesichtspunkt aus zu betrachten sei, stand die Reform des Strafensystems und des Strafvollzugs, insbesondere die Bekämpfung der als verderblich angesehenen kurzzeitigen Freiheitsstrafen. Als Ersatz für die kurze Freiheitsstrafe war "Arbeitsstrafe ohne Einsperrung" - heute würde man von gemeinnütziger Arbeit sprechen - vorgesehen. Auch setzte sich die IKV für die Einführung der "bedingten Verurteilung" (= Strafaussetzung auf Bewährung) ein.  
gung ausgeht, das; Verbrechen und Strafen ebenso
 
sehr vom sociologischen wie vom jurist. Standpunkt
Noch im 19. Jahrhundert formulierte die IKV neun zentrale Anliegen: Heranziehung anderer Mittel
aus ins Auge gefaßt werden müssen. Sie stellt sich
als nur der Strafe zur Bekämpfung der Verbrechen; Benutzung der soziologischen und anthropologischen Forschungen; Unterscheidung von Gelegenheits- und Gewohnheitsverbrechern (sowie Unschädlichmachung der letztgenannten, sofern sie unverbesserlich sind); Beseitigung der Trennung des Strafvollzugs von der Strafrechtspflege; Verbesserung der Gefängnisse; Ersatz der kurzzeitigen Freiheitsstrafen; Bemessung der Strafdauer bei langzeitigen Freiheitsstrafen auch nach den Ergebnissen des Strafvollzugs.
die Aufgabe, diefe Ansicht und die aus ihr sich er-
 
gebenden Folgerungen in Wissenschaft und Gesetz-
Die ersten Kongresse der IKV, die jeweils durch Gutachten und Berichte vorbereitet waren, wurden in Brüssel (1889), Bern (1890), Kristiania (1891), Paris (1893) abgehalten. Die Vereinigung, die auch sowohl ein französisches als auch ein deutsches Jahrbuch herausgab, zählte zur Zeit des Pariser Kongresses über 600 Mitglieder aus fast allen Staaten Europas, aus Nord- und Südamerika, Ägypten
gebung zur Anerkennung zu bringen. Als Grund-
und Japan.
lage ihrer Wirksamkeit stellt sie neun Sätze auf, welche
sich erstrecken auf die Heranziehung anderer Mittel
als nur der Strafe zur Bekämpfung der Verbrechen,
Benutzung der sociologischen und anthropol. For-
schungen, Unterscheidung von Gelegenheits- und Ge-
wohnheitsverbrechern (welche letztern, wenn sie un-
verbesserlich sind, möglichst lange unschädlich gemacht
werden sollen), Beseitigung der Trennung des Straf-
vollzugs von der Strasrechtspflege, Verbesserung der
Gefängnisse, Ersatz der kurzzeitigen Freiheitsstrafen
durch andere Mittel, Bemessung der Strafdauer bei
langzeitigen Freiheitsstrafen auch nach den Ergeb-
nisjen des Strafvollzugs. Die Vereinigung hält
periodische Versammlungen ab, deren Beratungen
durch Gutachten und Berichte vorbereitet werden.
Solche sind bisher in Brüssel (188.9), Bern (1890),
Kristiania (l891), Paris (1893) abgehalten worden.
Außerdem finden Versammlungen von den Landes-
grnppen statt; vgl. Appelius, Die Beschlüsse der
2. Jahresversammlung der I. k. V. (Gruppe: Deut-
sches Reich), Halle 25./26. März 1891 (Berl. 1891):
Bericht der 3. Landesversammlung der I. k. V.
(Landesgruppe: Deutsches Reich) am 7. und 8. April
1893 zu Berlin (ebd. 1893). Die Vereinigung zählt
(1893) über 600 Mitglieder aus fast allen Staaten
Europas, aus Nord- und Südamerika, Ägypten
und Japan. Die Vereinigung giebt ein Jahrbuch
heraus, von jetzt ab in getrennter deutscher und ge-
trennter franz. Ausgabe, bisher 3 Bände (Berl.
und Vrüss. 1889).

Version vom 16. Dezember 2007, 21:00 Uhr

Die Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV) wurde Ende 1888 von den Professoren Adolphe Prins (Brüssel), v. Liszt (Halle) und v. Hamel (Amsterdam) gegründet. Im Mittelpunkt des Programms, das von der Überzeugung getragen war, dass das Thema "Verbrechen und Strafen" in Wissenschaft und Gesetzgebung ebenso sehr vom soziologischen wie vom juristischen Gesichtspunkt aus zu betrachten sei, stand die Reform des Strafensystems und des Strafvollzugs, insbesondere die Bekämpfung der als verderblich angesehenen kurzzeitigen Freiheitsstrafen. Als Ersatz für die kurze Freiheitsstrafe war "Arbeitsstrafe ohne Einsperrung" - heute würde man von gemeinnütziger Arbeit sprechen - vorgesehen. Auch setzte sich die IKV für die Einführung der "bedingten Verurteilung" (= Strafaussetzung auf Bewährung) ein.

Noch im 19. Jahrhundert formulierte die IKV neun zentrale Anliegen: Heranziehung anderer Mittel als nur der Strafe zur Bekämpfung der Verbrechen; Benutzung der soziologischen und anthropologischen Forschungen; Unterscheidung von Gelegenheits- und Gewohnheitsverbrechern (sowie Unschädlichmachung der letztgenannten, sofern sie unverbesserlich sind); Beseitigung der Trennung des Strafvollzugs von der Strafrechtspflege; Verbesserung der Gefängnisse; Ersatz der kurzzeitigen Freiheitsstrafen; Bemessung der Strafdauer bei langzeitigen Freiheitsstrafen auch nach den Ergebnissen des Strafvollzugs.

Die ersten Kongresse der IKV, die jeweils durch Gutachten und Berichte vorbereitet waren, wurden in Brüssel (1889), Bern (1890), Kristiania (1891), Paris (1893) abgehalten. Die Vereinigung, die auch sowohl ein französisches als auch ein deutsches Jahrbuch herausgab, zählte zur Zeit des Pariser Kongresses über 600 Mitglieder aus fast allen Staaten Europas, aus Nord- und Südamerika, Ägypten und Japan.