Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV) wurde
Die Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV) wurde, eine Gesellschaft, welche von der Überzeu-
gung ausgeht, das; Verbrechen und Strafen ebenso
sehr vom sociologischen wie vom jurist. Standpunkt
aus ins Auge gefaßt werden müssen. Sie stellt sich
die Aufgabe, diefe Ansicht und die aus ihr sich er-
gebenden Folgerungen in Wissenschaft und Gesetz-
gebung zur Anerkennung zu bringen. Als Grund-
lage ihrer Wirksamkeit stellt sie neun Sätze auf, welche
sich erstrecken auf die Heranziehung anderer Mittel
als nur der Strafe zur Bekämpfung der Verbrechen,
Benutzung der sociologischen und anthropol. For-
schungen, Unterscheidung von Gelegenheits- und Ge-
wohnheitsverbrechern (welche letztern, wenn sie un-
verbesserlich sind, möglichst lange unschädlich gemacht
werden sollen), Beseitigung der Trennung des Straf-
vollzugs von der Strasrechtspflege, Verbesserung der
Gefängnisse, Ersatz der kurzzeitigen Freiheitsstrafen
durch andere Mittel, Bemessung der Strafdauer bei
langzeitigen Freiheitsstrafen auch nach den Ergeb-
nisjen des Strafvollzugs. Die Vereinigung hält
periodische Versammlungen ab, deren Beratungen
durch Gutachten und Berichte vorbereitet werden.
Solche sind bisher in Brüssel (188.9), Bern (1890),
Kristiania (l891), Paris (1893) abgehalten worden.
Außerdem finden Versammlungen von den Landes-
grnppen statt; vgl. Appelius, Die Beschlüsse der
2. Jahresversammlung der I. k. V. (Gruppe: Deut-
sches Reich), Halle 25./26. März 1891 (Berl. 1891):
Bericht der 3. Landesversammlung der I. k. V.
(Landesgruppe: Deutsches Reich) am 7. und 8. April
1893 zu Berlin (ebd. 1893). Die Vereinigung zählt
(1893) über 600 Mitglieder aus fast allen Staaten
Europas, aus Nord- und Südamerika, Ägypten
und Japan. Die Vereinigung giebt ein Jahrbuch
heraus, von jetzt ab in getrennter deutscher und ge-
trennter franz. Ausgabe, bisher 3 Bände (Berl.
und Vrüss. 1889).

Version vom 16. Dezember 2007, 20:43 Uhr

Die Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV) wurde, eine Gesellschaft, welche von der Überzeu- gung ausgeht, das; Verbrechen und Strafen ebenso sehr vom sociologischen wie vom jurist. Standpunkt aus ins Auge gefaßt werden müssen. Sie stellt sich die Aufgabe, diefe Ansicht und die aus ihr sich er- gebenden Folgerungen in Wissenschaft und Gesetz- gebung zur Anerkennung zu bringen. Als Grund- lage ihrer Wirksamkeit stellt sie neun Sätze auf, welche sich erstrecken auf die Heranziehung anderer Mittel als nur der Strafe zur Bekämpfung der Verbrechen, Benutzung der sociologischen und anthropol. For- schungen, Unterscheidung von Gelegenheits- und Ge- wohnheitsverbrechern (welche letztern, wenn sie un- verbesserlich sind, möglichst lange unschädlich gemacht werden sollen), Beseitigung der Trennung des Straf- vollzugs von der Strasrechtspflege, Verbesserung der Gefängnisse, Ersatz der kurzzeitigen Freiheitsstrafen durch andere Mittel, Bemessung der Strafdauer bei langzeitigen Freiheitsstrafen auch nach den Ergeb- nisjen des Strafvollzugs. Die Vereinigung hält periodische Versammlungen ab, deren Beratungen durch Gutachten und Berichte vorbereitet werden. Solche sind bisher in Brüssel (188.9), Bern (1890), Kristiania (l891), Paris (1893) abgehalten worden. Außerdem finden Versammlungen von den Landes- grnppen statt; vgl. Appelius, Die Beschlüsse der 2. Jahresversammlung der I. k. V. (Gruppe: Deut- sches Reich), Halle 25./26. März 1891 (Berl. 1891): Bericht der 3. Landesversammlung der I. k. V. (Landesgruppe: Deutsches Reich) am 7. und 8. April 1893 zu Berlin (ebd. 1893). Die Vereinigung zählt (1893) über 600 Mitglieder aus fast allen Staaten Europas, aus Nord- und Südamerika, Ägypten und Japan. Die Vereinigung giebt ein Jahrbuch heraus, von jetzt ab in getrennter deutscher und ge- trennter franz. Ausgabe, bisher 3 Bände (Berl. und Vrüss. 1889).