Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV): Unterschied zwischen den Versionen

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Gemeinsam konferierte Themen in diesem Bereich waren beispielsweise die Transportation, die Bettelei und Landstreicherei, das Internationale Verbrechen, die internationale Regelung über ein Auslieferungsverfahren, die Fürsorge für entlassene Häftlinge sowie die Rehabilitation und die verminderte Zurechnungsfähigkeit.  
Gemeinsam konferierte Themen in diesem Bereich waren beispielsweise die Transportation, die Bettelei und Landstreicherei, das Internationale Verbrechen, die internationale Regelung über ein Auslieferungsverfahren, die Fürsorge für entlassene Häftlinge sowie die Rehabilitation und die verminderte Zurechnungsfähigkeit.  


Zum Thema Rückfall trug die IKV mit einer neuen, präzisierten Klassifikation der Rückfälligen sowie mit einer Klärung der Begriffe Gemeingefährlichkeit und Rückfälligkeit sowie deren Abgrenzung zueinander bei.
Zum Thema Rückfall trug die IKV mit einer neuen, präzisierten Klassifikation der Rückfälligen,  der Klärung der Begriffe Gemeingefährlichkeit und Rückfälligkeit sowie deren Abgrenzung zueinander bei.
Dieses entwickelte sich im Laufe der Bearbeitung durch die IKV in Richtung der Frage des Schutzes der Gesellschaft. Hier waren u.a. Forderungen nach präventiven Sicherungsmaßnahmen ohne Gebundenheit an objektive Kriterien im Gespräch. In ähnliche Richtung ging eine These der Vereinigung, die später noch schlimme Ausmaße annehmen sollte. Bei dem Thema der Behandlung der Gemeingefährlichen wurde empfohlen, dass das Gesetz besondere Maßnahmen zum Schutze der sozialen Sicherheit gegen Delinquenten erlassen muss, die aus Gründen der Rückfälligkeit, des Erbguts oder der Lebensgewohnheiten gefährlich sind. Diesem Gedankengut bediente sich später die nationalsozialistische Propaganda und nutzte die Idee für ihre menschenverachtende Kriminalpolitik.
Das Problem des Rückfalls entwickelte sich im Laufe der Bearbeitung durch die IKV in Richtung der Frage des Schutzes der Gesellschaft. Hier waren u.a. Forderungen nach präventiven Sicherungsmaßnahmen ohne Gebundenheit an objektive Kriterien im Gespräch. In ähnliche Richtung ging eine These der Vereinigung, die später noch schlimme Ausmaße annehmen sollte. Bei dem Thema der Behandlung der Gemeingefährlichen wurde empfohlen, dass das Gesetz besondere Maßnahmen zum Schutze der sozialen Sicherheit gegen Delinquenten erlassen muss, die aus Gründen der Rückfälligkeit, des Erbguts oder der Lebensgewohnheiten gefährlich sind. Diesem Gedankengut bediente sich später die nationalsozialistische Propaganda und nutzte die Idee für ihre menschenverachtende Kriminalpolitik.


Im Arbeitsbereich der Erforschung der zur Bekämpfung des Verbrechens geeigneten Mittel beschäftigte sich die Vereinigung zudem mit der Notwendigkeit beziehungsweise der Umgestaltung kurzzeitiger Freiheitsstrafen im Sinne einer Verschärfung sowie ihre Ersetzung durch andere Strafen, wie z.B. Geldstrafen oder Zwangsarbeit ohne Einsperrung. Weitere Themen waren die Reform der Geldstrafe, das unbestimmte Strafurteil, Strafprozessuale Aufgaben, Mädchenhandel und Jugendkriminalität.  
Im Arbeitsbereich der Erforschung der zur Bekämpfung des Verbrechens geeigneten Mittel beschäftigte sich die Vereinigung zudem mit der Notwendigkeit, beziehungsweise der Umgestaltung kurzzeitiger Freiheitsstrafen im Sinne einer Verschärfung sowie ihre Ersetzung durch andere Strafen, wie z.B. Geldstrafen oder Zwangsarbeit ohne Einsperrung. Weitere Themen waren die Reform der Geldstrafe, das unbestimmte Strafurteil, Strafprozessuale Aufgaben, Mädchenhandel und Jugendkriminalität.  




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