Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV) wurde Ende 1888 von den Professoren Adolphe Prins (Brüssel), v. Liszt (Halle) und v. Hamel (Amsterdam) gegründet. Ihr Name lautet im Französischen: Association Internationale de Droit Penal; im Englischen: International Association of Penal Law.
Die Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV) wurde 1888/89 in Wien von den Professoren Adolphe Prins (Brüssel), v. Liszt (Halle) und v. Hamel (Amsterdam) gegründet und war auch unter den Bezeichnungen  International Union of Penal Law, bzw. Union Internationale de Droit Pénal (I.U.P.L./U.I.D.P) bekannt. Nachdem der transnationale Charakter der IKV unter dem Ersten Weltkrieg gelitten hatte, wurden am 14.03.1924 in Paris die englisch- und französischsprachigen Nachfolgeorganisationen (International Association of Penal Law, bzw. Association Internationale de Droit Pénal; I.A.P.L./A.I.D.P.) gegründet.


Im Mittelpunkt des Programms, das von der Überzeugung getragen war, dass das Thema "Verbrechen und Strafen" in Wissenschaft und Gesetzgebung ebenso sehr vom soziologischen wie vom juristischen Gesichtspunkt aus zu betrachten sei, stand die Reform des Strafensystems und des Strafvollzugs, insbesondere die Bekämpfung der als verderblich angesehenen kurzzeitigen Freiheitsstrafen. Als Ersatz für die kurze Freiheitsstrafe war "Arbeitsstrafe ohne Einsperrung" - heute würde man von gemeinnütziger Arbeit sprechen - vorgesehen. Auch setzte sich die IKV für die Einführung der "bedingten Verurteilung" (= Strafaussetzung auf Bewährung) ein.  
Im Mittelpunkt des Programms, das von der Überzeugung getragen war, dass das Thema "Verbrechen und Strafen" in Wissenschaft und Gesetzgebung ebenso sehr vom soziologischen wie vom juristischen Gesichtspunkt aus zu betrachten sei, stand die Reform des Strafensystems und des Strafvollzugs, insbesondere die Bekämpfung der als verderblich angesehenen kurzzeitigen Freiheitsstrafen. Als Ersatz für die kurze Freiheitsstrafe war "Arbeitsstrafe ohne Einsperrung" - heute würde man von gemeinnütziger Arbeit sprechen - vorgesehen. Auch setzte sich die IKV für die Einführung der "bedingten Verurteilung" (= Strafaussetzung auf Bewährung) ein.  
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